pte20180419003 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

"Strenge Regeln für digitale Hinterlassenschaften"

Experten fordern Behandlung wie bei archäologischen Ausgrabungen


Totengedenken: unwürdiges Treiben im Web (Foto: Lisa Spreckelmeyer, pixelio.de)
Totengedenken: unwürdiges Treiben im Web (Foto: Lisa Spreckelmeyer, pixelio.de)

Oxford (pte003/19.04.2018/06:10) Das digitale Erbe eines Menschen wird von Facebook und anderen darauf spezialisierten Start-ups oft kommerziell ausgeschlachtet. Um dem Treiben einen Riegel vorzuschieben, braucht es ein strenges Regelwerk, das einen ethisch korrekten Umgang mit den Konten der Toten sicherstellt. Das fordern Experten des Oxford Internet Institute (OII) http://www.oii.ox.ac.uk . Sie schlagen vor, dass digitale Überbleibsel genauso behandelt werden sollten wie physische menschliche Überreste.

Lukratives Geschäft

"Von Live-Übertragungen von Begräbnissen über Online-Gedenkwebseiten bis hin zu Chat-Bots, die Social-Media-Konten von Verstorbenen verwenden - die digitale Industrie des Lebens nach dem Tod hat sich mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftszweig entwickelt", erklärt Luciano Floridi, Professor für Philosophie und Ethik der Information und Leiter des Digital Ethics Lab am OII, in seiner jüngsten "Nature"-Publikation. Bislang seien allerdings keinerlei nennenswerte Versuche unternommen worden, diese ethisch und moralisch sehr fragwürdigen Praxis zu reglementieren.

"Wir schlagen vor, dass solche digitalen Überbleibsel genauso behandelt werden sollen wie normale physische Überreste - nämlich mit Sorgfalt und dem nötigen Respekt - und nicht für kommerzielle Zwecke missbraucht werden dürfen", betont der Experte. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten sich alle Unternehmen, die mit derartigen Daten operieren, freiwillig einem gemeinsamen Verhaltenskodex unterwerfen. Dieser müsste nicht vollkommen neu erfunden werden. "Man könnte sich einfach an Regeln orientieren, wie sie etwa auch für menschliche Überreste gelten, die bei archäologischen Ausgrabungen gefunden werden", meint Floridi.

Facebook und Twitter

Der Analyse des Wissenschaftlers zufolge wird die Online-Hinterlassenschaft Verstorbener auf vier unterschiedliche Arten kommerziell genutzt: für Services des Informationsmanagements, posthume Messaging-Dienste, Online-Gedenkfeiern und für Services, die Kunden quasi mit einer digitalen Unsterblichkeit locken. Letztere nutzen unter anderem intelligente Software, um alle Meldungen und Aktivitäten eines Nutzers zu studieren und daraus dann eine Art "virtuellen Counterpart" zu erstellen, der nach dessen Ableben in seinem Namen agieren soll (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20150825003 ).

Den höchsten Grad der Weiterverwendung von digitalen Hinterlassenschaften verorten Floridi und seine Kollegen übrigens bei den Social-Media-Giganten Facebook und Twitter. "Unserer Ansicht nach ist klar, dass hier die größte Gefahr für die Privatsphäre eines Verstorbenen und das größte Risiko besteht, dass der Kummer und das Leid der Hinterbliebenen ausgebeutet werden", so der OII-Experte.

(Ende)
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