pte20170113003 Medien/Kommunikation, Handel/Dienstleistungen

"Klebriger Junge" bringt Australier auf die Palme

Advertising Standards Bureau beendet unpassende Werbekampagne


Klebriger Beifahrer: TV-Spot empört Zuseher (Foto: Muzz Buzz/Screenshot)
Klebriger Beifahrer: TV-Spot empört Zuseher (Foto: Muzz Buzz/Screenshot)

Canberra (pte003/13.01.2017/06:10) Einem Kind ein Getränk über den Kopf zu leeren, ist nicht in Ordnung - auch in einer Werbeanzeige nicht. Das hat das australische Advertising Standards Bureau (ASB) http://adstandards.com.au beschlossen, nachdem über 40 Beschwerden in Bezug auf die neue Kampagne der Drive-Through-Kaffee-Kette Muzz Buzz http://australia.muzzbuzz.com eingereicht wurden.

Klebrige Botschaften

Ein Mann fährt in dem TV-Spot mit einem Jungen zu einem Drive-Through von Muzz Buzz, kauft ein kühles Getränk und schüttet dieses über den Kopf seines Beifahrers. Danach tunkt er einen Finger in die Flüssigkeit auf dem Kopf des Jungen, leckt diesen ab und sagt: "Mmm, köstlicher klebriger Junge." Das Kind bleibt während dem Spot gänzlich still und starr.

"Bestenfalls ist das Verhalten dem Kind gegenüber beleidigend, das Kind wird als passiv und wehrlos dargestellt. Schlimmstenfalls hat es sehr gruselige Andeutungen eines Sexualstraftäters", heißt es in einer Beschwerde. Muzz Buzz reagierte sofort, beendete die Kampagne und entschuldigte sich für den entstandenen Ärger.

Kampagne abgeblasen

"Die Bedenken über die Sexualisierung von Kindern haben uns ehrlich gesagt schockiert", heißt es vonseiten des Unternehmens. "Wir haben uns während des Castings und des Filmens sehr darum bemüht sicherzustellen, dass Muzz Buzz nicht impliziert, dass die Handlungen des erwachsenen Mannes sexuell oder lüstern wären. Unsere Absicht war es, dass der Mann, der einen Vater repräsentiert, als skurriler, außergewöhnlicher Charakter wahrgenommen wird, der nichts um die sozialen Normen bezüglich des Trinkens von Saft weiß."

"Aus der Sicht des Gremiums verbreitet die Werbung eine unpassende Darstellung, die als Angriff gewertet werden könnte und die im Kontext der Anzeige Gewalt darstellt", heißt es vonseiten des ASB. "Das Gremium findet, dass das Schütten eines Getränks über den Kopf einer anderen Person ganz klar negativ zu werten ist und das Opfer erniedrigt." Die Werbeanzeige weise sogar daraufhin, dass das öfter passieren würde - damit würde auch angedeutet, dass Mobbing vertretbar wäre.

(Ende)
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