pta20160628030
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

WP AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Munderfing (pta030/28.06.2016/15:40 UTC+2) WP AG
FN 177514 a
mit dem Sitz in Mattighofen
ISIN: AT0000A1DDL3

Einladung
zu der am Mittwoch, 20. Juli 2016 um 9 Uhr
am Sitz der Gesellschaft, Gewerbegebiet Nord 8, 5222 Munderfing, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung der Satzung infolge Beendigung der Börsenotierung und der damit verbundenen verpflichtenden Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien.

2. Wahlen in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 29.06.2016 zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Gewerbegebiet Nord 8, 5222 Munderfing, Oberösterreich, am Empfang auf:
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 - 2,
* Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen,
* Eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 2,
* vollständiger Text dieser Einberufung,
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
Diese Unterlagen sind spätestens ab 29.06.2016 außerdem im Internet unter www.wp-group.com unter WP Gruppe / Investor Relations / Hauptversammlungen zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, sohin nach dem Anteilsbesitz am Sonntag, den 10.07.2016, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15.07.2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-61
Per Post oder Boten: WP AG
zH Mag. Johann Haunschmid
Gewerbegebiet Nord 8
5222 Munderfing, Oberösterreich
Per E-Mail: anmeldung.wpag@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A1DDL3 im Text angeben)
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A1DDL3) des Aktionärs,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, Sonntag, 10.07.2016, 24:00 Uhr, beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-61
Per Post oder Boten: WP AG, zH Mag. Johann Haunschmid
Gewerbegebiet Nord 8
5222 Munderfing, Oberösterreich
Per E-Mail: anmeldung.wpag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht beispielsweise als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000A1DDL3 im Text angeben
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 19.07.2016 bis 16:00 Uhr Wiener Zeit bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wp-group.com unter Investor Relations / Hauptversammlung abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

INFORMATIONEN ZUR UMSTELLUNG VON INHABERAKTIEN AUF NAMENSAKTIEN

Die WP AG hat ihre Aktien vom Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse mit Wirkung zum Ablauf des 10. Juni 2016 zurückgezogen und ist nicht mehr börsenotiert. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zwingend eine Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien vorzunehmen. Aus diesem Grund muss auch die Satzung entsprechend geändert werden, die erforderliche Beschlussfassung soll in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juli 2016 erfolgen.

Nach der Umstellung der Inhaberaktien auf Namensaktien müssen sich die Aktionäre der WP AG in das Aktienbuch der Gesellschaft eintragen lassen, wenn sie künftig ihre Aktionärsrechte wahrnehmen wollen, und dazu der Gesellschaft folgende Angaben bekanntzugeben:

1. Natürliche Personen: Titel; Name; Vorname; Geburtsdatum; Zustelladresse
Juristische Personen: Firma; Firmenbuchnummer oder Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland geführt wird; Zustelladresse

2. Stückzahl der Aktien oder Aktiennummer

3. auf den Aktionär lautende Kontoverbindung bei einem Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1 AktG, auf das sämtliche Zahlungen zu leisten sind

4. Eigentumsverhältnisse
Hinweis: Gehören die Aktien wirtschaftlich einer anderen Person (beispielsweise einem Treugeber), so sind die Angaben in Ziffern 1 und 2 auch hinsichtlich der Person zu machen, der die Aktien wirtschaftlich gehören, sofern der Aktionär kein Kreditinstitut im Sinn des § 10a Abs. 1 AktG ist.

Ein entsprechendes Formular sowie weitere Informationen zur Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien werden auf der Homepage der Gesellschaft www.wp-group.at unter Investor Relations nach der außerordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2016 zur Verfügung gestellt.

Die von den Aktionärinnen und Aktionären bekannt gegebenen Angaben sind nach dem AktG i.d.F. GesRÄG 2011 verpflichtend in das Aktienbuch einzutragen. Die WP AG ist verpflichtet, ein derartiges Aktienbuch zu führen.

Die Eintragung in das Aktienbuch ist von entscheidender Bedeutung, da nach der Umstellung nur eingetragene Aktionäre gegenüber der Gesellschaft sämtliche Aktionärsrechte, insbesondere das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung und das Dividendenbezugsrecht, ausüben können.

Auch nach der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien wird die Rechtsstellung der Aktionäre, die dann im Aktienbuch eingetragen sind, nicht beeinträchtigt. Die Beteiligung an der Gesellschaft bleibt unverändert aufrecht.

Details zur technischen Abwicklung der Umstellung werden rechtzeitig von Ihrer Depotbank zur Verfügung gestellt werden.

Munderfing, im Juni 2016
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: WP AG
Gewerbegebiet Nord 8
5222 Munderfing
Österreich
Ansprechpartner: Verena Pommer
Tel.: +43 7744 20240 0
E-Mail: investor@wp-group.com
Website: www.wp-group.com
ISIN(s): AT0000A1DDL3 (Aktie)
Börse(n): -
|