pts20160524012 Medizin/Wellness, Politik/Recht

Wann und wie darf ich endlich sterben?

Wiener Arzt Dr. Margula: "Unser System lässt Entscheidung über Leben und Tod nicht ohne weiteres zu"


Wien (pts012/24.05.2016/09:10) Der Pressetherapeut informiert: "Nur der Patient selbst hat das Recht zu entscheiden, ob er einer lebensverlängernden Behandlung zustimmt oder nicht - auch als Pflegebedürftiger", sagt der Wiener Arzt Dr. Wilhelm Margula. Er ist Gerichtssachverständiger und sieht, wie Patienten und Angehörige oft endlos leiden, nur weil keine eindeutige Willenserklärung von früher vorliegt.

Dr. Margula: "Viele hochbetagte Patienten können und wollen nicht mehr, aber das Gesetz verbietet es Ärzten und auch Angehörigen, lebenserhaltende Behandlungen einfach zu beenden. Daher sollte man rechtzeitig Vorsorge treffen, um nicht in diese Situation zu kommen. Genau dafür habe ich mein Online-Pflegefall-Tool http://www.pflegefall-tool.at entwickelt. Es hilft bei der Entscheidung, eine Behandlung abzulehnen. Gleichzeitig ist jede Anwendung von Pflegefall-Tool eine rechtlich wichtige Ergänzung zu einer Patientenverfügung, denn diese alleine verkürzt die Leidensdauer im Alter nicht."

Eine Patientenverfügung alleine ist nicht verlässlich

Die verbreitete Meinung zur österreichischen Patientenverfügung ist folgende: Wenn ich keine lebensverlängernden Maßnahmen haben möchte, oder nicht endlos an lebenserhaltenden Systemen hängen möchte, mache ich eine Patientenverfügung und alles ist okay. Das ist allerdings falsch!

Patientenverfügung alleine kann Pflegedauer im Alter nicht verkürzen

Die durchschnittliche Pflegedauer im Alter beträgt heute acht bis zehn Jahre. Eine lange Zeit, in der die Pflegefälle meist an mehreren, teilweise chronischen Krankheiten leiden. Jahre, die man auch durch eine Patientenverfügung nicht abkürzen kann. Genau hier kommt das neu entwickelte Pflegefall-Tool von Dr. Margula ins Spiel: Es ist quasi ein Online-Fragebogen, der einen Ausweg bieten kann, wenn es darum geht, sein Lebensende selbst zu bestimmen.

Wenn man das Tool durchgeht, erhält man Klarheit und kann bestimmte Behandlungen und Medikamente schon im Vorhinein ablehnen. Damit lernt der Nutzer, lange vor dem tatsächlichen Erreichen dieses heiklen Lebensabschnittes und ohne medizinisches Wissen, wann er zu welcher Therapie Nein sagen kann und sollte.

Legitimation und Gewissenserleichterung für die Vorsorgebevollmächtigten

Mit der Dokumentation seines Willens im Pflegefall-Tool.at gibt es 100 Prozent Rechtssicherheit bei der Frage, warum der Patient ein bestimmtes Medikament oder eine bestimmte Behandlungsform ablehnt. Er ergänzt damit seine bereits erstellte Patientenverfügung, um ein entscheidendes Dokument. Denn erst dieses legitimiert den Vorsorgebevollmächtigten, in seinem Sinn zu handeln, wenn man selbst - zum Beispiel wegen Demenz - nicht mehr wird entscheiden können. Und, was nicht zu unterschätzen ist: Es nimmt der Familie oder den Bevollmächtigten die enorme Gewissensqual, das Richtige zu tun.

Das Tool ist für jeden unter http://www.pflegefall-tool.at nutzbar.

Kontakt:
Dr. Wilhelm Margula
E-Mail: margula@aon.at
Web: http://www.pflegefall-tool.at

(Ende)
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Tel.: 0043/699 133 20 234
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