pte20160427032 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Lokal verrechnet Nutzungsgebühr für Klimaanlage

Zuschlag nach Beschwerde fallengelassen - Behörden prüfen Vorfall


Kuala Lumpur (pte032/27.04.2016/13:30) In Malaysia müssen Restaurantgäste nun auch für die Klimaanlage bezahlen - zumindest im Bistro "Syed" http://syedbistro.com in Bangsar, einem Vorort der Hauptstadt Kuala Lumpur. Nachdem die verärgerte Kundin Chevlyn Hwee Bin Ong die Rechnung auf Facebook postete, verbreitete sich diese in den sozialen Medien wie ein Lauffeuer. Auch wenn das Management des Lokals die "Gebühr" nach Beschwerde der Kundin vor Ort erließ, entwickelte sich der Fall letztlich zum Politikum.

2,26 Euro für Abkühlung

"Ich habe die Rechnung zur Bewusstseinsbildung geteilt. Es besteht also kein Grund, das Lokal gleich abzufackeln", lässt sich die Kundin von "The Star" zitieren. Ziel war es lediglich, andere Gäste zu warnen, den klimatisierten Raum ohne großes Nachdenken zu nutzen. Dabei stört Ong die Nutzungsgebühr für die Klimaanlage an sich nicht. Vielmehr beklagt sie, im Vorfeld vom Restaurant-Personal nicht darüber informiert worden zu sein. Am Ende wurde die Rechnung serviert - die umstrittene Position über zehn Ringgit (rund 2,26 Euro) inklusive.

"Es war ein sehr heißer Tag und wir haben uns dazu entschieden, im klimatisierten Raum des Lokals zu essen. Ich wusste nicht, dass dies der Bereich für Führungskräfte war - und wir haben uns gewundert, warum außer uns niemend dort saß", erzählt die verärgerte Besucherin. Nachdem ein Shitstorm mit etlichen Beschwerden auf das Restaurant einprasselte, meldete sich sogar Verbraucherschutzminister Datuk Seri Hamzah Zainuddin zu Wort. Nach dem Vorfall werde man im vorliegenden Fall Nachforschungen anstellen. Zwar sei ein entsprechendes Nutzungsentgelt legal, es müsse dem Kunden jedoch transparent kommuniziert werden.

Längst keine Einzelfälle mehr

Das Verrechnen skurriler "Dienstleistungen" kommt immer wieder vor, von Einzelfällen kann nicht die Rede sein. Erst Mitte Dezember 2015 hatte ein Restaurant in der ostchinesischen Stadt Zhangjiagang Kunden Extrakosten für den Luxus sauberer Luft berechnet. Mit der dreisten "Luftreinigungs-Gebühr" wollte der Inhaber die Kosten für den Betrieb einer neuen Luftfilteranlage einbringen. Wenngleich die Idee angesichts der katastrophalen Luftqualität in chinesischen Metropolen nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, ordneten die Behörden damals ein Ende des Zuschlags an (pressetext berichtete: http://pte.com/news/20151216001 ).

(Ende)
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