pta20150728010
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

BWT AG: Einladung zur Hauptversammlung

Mondsee (pta010/28.07.2015/09:55 UTC+2) BWT Aktiengesellschaft
A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
FN 96162 s, ISIN AT0000737705

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem 25. August 2015, um 10:00 Uhr Wiener Zeit ("MEZ"), stattfindenden und bei Bedarf am Mittwoch, dem 26. August 2015, um 00:00 Uhr MEZ, fortzusetzenden

25. ordentlichen Hauptversammlung

im Haus der Industrie, Großer Festsaal, A-1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4, eingeladen.

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2014 samt Anhang und des Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2014 und des Konzernlageberichtes.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
7. Beschlussfassung über die Verschmelzung der BWT Aktiengesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die BWT Holding AG als übernehmende Gesellschaft (Verschmelzung zur Aufnahme) und Genehmigung des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages zur Bewirkung des Delisting der BWT-Aktie von der Wiener Börse.

UNTERLAGEN ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Allgemeine Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind ab sofort, sohin ab 28. Juli 2015, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unserer Gesellschaft unter www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Hauptversammlung zugänglich:

* vollständiger Text dieser Einberufung;
* Information über die Aktionärsrechte;
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht;
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht.

Zudem sind die folgenden weiteren Unterlagen ab sofort, sohin ab 28. Juli 2015, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unserer Gesellschaft unter www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Hauptversammlung zugänglich. Diese Unterlagen liegen auch am Sitz unserer Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre unserer Gesellschaft auf und können von diesen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 15:00 Uhr MEZ eingesehen werden:

* Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.;
* Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss samt Konzernanhang mit Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie der Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG, jeweils für das Geschäftsjahr 2014.

Unterlagen zur Verschmelzung (Tagesordnungspunkt 7.)

Darüber hinaus sind folgende Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 7. ab sofort, sohin ab 28. Juli 2015, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unserer Gesellschaft unter www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Hauptversammlung zugänglich. Diese Unterlagen liegen auch am Sitz unserer Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre unserer Gesellschaft auf und können von diesen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 15:00 Uhr MEZ eingesehen werden:

* Entwurf des Verschmelzungsvertrages vom 29. Juni 2015 samt Anlage;
* Jahresfinanzberichte der BWT Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014), die
o die geprüften Jahresabschlüsse und Lageberichte der BWT Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) sowie
o die Corporate Governance-Berichte der BWT Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre (2012, 2013 und 2014) enthalten;
* Eröffnungsbilanz der BWT Holding AG zum 12. Juni 2015;
* gemeinsamer Verschmelzungsbericht der Vorstände der BWT Aktiengesellschaft und der BWT Holding AG vom 7. Juli 2015;
* Verschmelzungsprüfungsbericht des gemeinsamen Verschmelzungsprüfers Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. vom 7. Juli 2015;
* Prüfungsberichte der Aufsichtsräte der BWT Aktiengesellschaft und der BWT Holding AG, jeweils vom 9. Juli 2015.

Diese Unterlagen wurden bereits am 24. Juli 2015, sohin mehr als einen Monat vor der ordentlichen Hauptversammlung, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unserer Gesellschaft unter www.bwt-group.com/de/investoren/BWT-aktie/Verschmelzung bereit gestellt und sind dort weiterhin zugänglich. Überdies liegen diese Unterlagen seit 24. Juli 2015 auch am Sitz unserer Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre unserer Gesellschaft auf und können von diesen in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4, von Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 15:00 Uhr MEZ eingesehen werden.

TEILNAHMEBERECHTIGUNG, NACHWEISSTICHTAG, DEPOTBESTÄTIGUNG

Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und Nachweisstichtag

Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der ordentlichen Hauptversammlung, somit nach dem Anteilsbesitz am 15. August 2015, 24:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 20. August 2015, unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per Post/Boten BWT Aktiengesellschaft
p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH
A-8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 84
Per E-Mail anmeldung.bwt@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000737705 im Text angeben

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten:

1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000737705;
5. den Zeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher Sprache oder in englischer Sprache ausgestellt werden. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der Textform.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in einer deutschen Sprachfassung) samt Begründung beiliegen. An die Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein.

Ein derartiges Aktionärsverlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Schriftform spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 4. August 2015, ausschließlich an einer der nachfolgenden Adressen zugeht:

Per Post/Boten BWT Aktiengesellschaft
z.H. Herrn Gerhard Speigner
A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
Per E-Mail hauptversammlung@bwt-group.com,
wobei diesfalls bei der Übermittlung per E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich ist

Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG)

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung (auch in einer deutschen Sprachfassung) übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. An die Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.
Ein derartiges Aktionärsverlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 14. August 2015, in Textform ausschließlich an einer der nachfolgenden Adressen zugeht:

Per Post/Boten BWT Aktiengesellschaft
z.H. Herrn Gerhard Speigner
A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
Per Telefax + 43 (0)6232/5011-1191
Per Email hauptversammlung@bwt-group.com,
wobei das Aktionärsverlangen in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist

Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Nachweis der Aktionärseigenschaft für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG

Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG ist ein Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, und - im Falle der Beantragung zusätzlicher Tagesordnungspunkte gemäß § 109 AktG - die Bestätigung enthalten muss, dass die Aktien seit mindestens drei Monaten durchgehend gehalten werden. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die obigen Ausführungen verwiesen, wobei die Depotbestätigung zum erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes im Zusammenhang mit der Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten) und § 110 AktG (Beschlussvorschläge von Aktionären) ausschließlich an eine der nachfolgenden Adressen zu übermitteln ist:

Per Post/Boten BWT Aktiengesellschaft
z.H. Herrn Gerhard Speigner
A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
Per Telefax + 43 (0)6232/5011-1191
Per E-Mail hauptversammlung@bwt-group.com,
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000737705 im Text angeben

Auskunftsrecht

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der ordentlichen Hauptversammlung an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können in Textform zusammen mit einer Depotbestätigung an eine der nachfolgenden Adressen übermittelt werden:

Per Post/Boten BWT Aktiengesellschaft
z.H. Herrn Gerhard Speigner
A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
Per Telefax + 43 (0)6232/5011-1191
Per E-Mail hauptversammlung@bwt-group.com,
wobei eine Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist

Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Hauptversammlung zu finden.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser ordentlichen Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der ordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular verwendet werden, das auf der Internetseite unserer Gesellschaft unter www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/Hauptversammlung kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird.

Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft bis spätestens 21. August 2015, 12:00 Uhr MEZ, unter einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post/Boten BWT Aktiengesellschaft
p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH
A-8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 84
Per E-Mail anmeldung.bwt@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht bzw. der Widerruf in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem E-Mail anzuschließen ist

Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann auch am Tag der ordentlichen Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben werden.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung erfolgt über die oben unter Punkt "TEILNAHMEBERECHTIGUNG, NACHWEISSTICHTAG, DEPOTBESTÄTIGUNG" genannten Kommunikationswege.

HINWEIS

Sollte die 25. ordentliche Hauptversammlung der BWT Aktiengesellschaft am 25. August 2015 nicht vor 24:00 Uhr MEZ beendet werden können, wird sie am 26. August 2015 um 00:00 Uhr MEZ fortgesetzt. In diesem Fall gilt auch der 26. August 2015 als Tag, für den die Hauptversammlung einberufen wird.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE

Gemäß § 106 Zif. 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum 24. Juli 2015 verfügt die BWT Aktiengesellschaft über 1.073.418 Stück eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt per 24. Juli 2015 demzufolge 16.760.082 Stück.

Mondsee, im Juli 2015

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: BWT AG
Walter-Simmer-Straße 4
5310 Mondsee
Österreich
Ansprechpartner: Josef Nußdorfer
Tel.: +43 6232 5011-1113
E-Mail: josef.nussdorfer@bwt-group.com
Website: www.bwt-group.com
ISIN(s): AT0000737705 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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