pta20150330008
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

bet-at-home.com AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Düsseldorf (pta008/30.03.2015/10:00 UTC+2) Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Dienstag, den 12. Mai 2015, 14.30 Uhr (MESZ),
im Sheraton Frankfurt Airport Hotel and Conference Center,
Hugo-Eckener Ring 15,
(Rhein-Main-Flughafen)
60549 Frankfurt am Main

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG UND VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 mit dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.486.654,43 wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn: EUR 6.486.654,43
An die Aktionäre auszuschüttender Betrag: EUR 4.210.800,00
Gewinnvortrag: EUR 2.275.854,43

Aus dem an die Aktionäre auszuschüttenden Betrag erfolgt die Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Aktie. Die Dividende ist zahlbar ab dem 13. Mai 2015.

Hinweis:
Die bet-at-home.com AG hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, die gem. § 71b AktG nicht an der Gewinnverteilung teilnehmen. Auf die insgesamt vorhandenen 3.509.000,00 gewinnberechtigten Aktien soll nach dem Beschlussvorschlag eine Dividende in Höhe von je EUR 1,20 ausgeschüttet werden. Falls zum Zeitpunkt der Hauptversammlung eine Änderung der Anzahl eigener Aktien eingetreten sein sollte, wird der Hauptversammlung ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns unterbreitet werden, der neben der Ausschüttung einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie in Höhe von EUR 1,20 den Ausweis einer entsprechend geminderten Gewinnausschüttung und eines entsprechend erhöhten Gewinnvortrags vorsehen wird.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Zweigniederlassung Duisburg, 47059 Duisburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Ende der Tagesordnung
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 3.509.000,00 und ist eingeteilt in 3.509.000 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Teilnahme an der Hauptversammlung:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft fristgerecht angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen.
Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, also auf Dienstag, den 21. April 2015, 0.00 Uhr (MESZ). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 05. Mai 2015, 24.00 Uhr (MESZ), unter der nachfolgend genannten Anschrift zugehen:

bet-at-home.com AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89-210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Stimmrechtsvertretung:
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen in dem Abschnitt "Teilnahme an der Hauptversammlung" erforderlich.

Vollmachterteilung an Personen, die nicht in den Anwendungsbereich von § 135 AktG fallen

Für die Form von Vollmachten, die nicht Kreditinstituten bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellten Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern Dritten erteilt werden, ist gemäß § 17 Absatz 3 der Satzung die Textform einzuhalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen damit der Textform.

Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular auf der Eintrittskarte zu verwenden, die sie nach der Anmeldung erhalten, oder das auf der Internetseite www.bet-at-home.ag unter der Rubrik "Hauptversammlung" zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen. Möglich ist es aber auch, dass Aktionäre anderweitig eine Vollmacht ausstellen, solange die Textform gewahrt bleibt. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Formulare besteht nicht.

Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder (i) an die Gesellschaft zu übermitteln oder (ii) gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihres Widerrufs und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

bet-at-home.com AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89-210 27 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Am Tag der Hauptversammlung kann dieser Nachweis auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.

Vollmachterteilung an Kreditinstitute bzw. gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG Kreditinstituten insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen

Werden Kreditinstitute bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder gemäß § 135 Absatz 10 in Verbindung mit § 125 Absatz 5 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Vollmachterteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die bet-at-home.com AG möchte in diesem Jahr wie auch schon in den Vorjahren den Aktionären die Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet ihnen an, sich in der Hauptversammlung durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen.

Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Für dessen Bevollmächtigung kann - abgesehen von der Vollmachterteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung ausgehändigt wird - ausschließlich das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte oder auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik "Hauptversammlung" zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Soweit der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt wird, müssen ihm auf den bereitgestellten Formularen Weisungen in Textform für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung darf der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und die Erteilung von Weisungen an ihn müssen bis Montag, den 11. Mai 2015, 18.00 Uhr (MESZ), bei der folgenden Adresse eingehen:

bet-at-home.com AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89-210 27 289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Für einen Widerruf der Vollmacht und Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den einzuhaltenden Fristen entsprechend. Die zeitlich zuletzt eingegangene Vollmacht nebst Weisungen wird als verbindlich erachtet.
Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder sich durch eine andere Person vertreten lassen, ist dies bei Erscheinen in der Hauptversammlung möglich. Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters an der Einlasskontrolle gilt die den Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht nebst Weisungen als widerrufen.

Rechte der Aktionäre, eine Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen (§ 122 Absatz 2 AktG):
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekanntgemacht werden. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten. Nach § 70 AktG bestehen bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten, auf die hingewiesen wird. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugang für ein Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist damit Freitag, der 17. April 2015, 24:00 Uhr (MESZ).

Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung sind an folgende Anschrift zu richten:

bet-at-home.com AG
- Vorstand -
Kronprinzenstraße 82-84
D-40217 Düsseldorf

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden - unverzüglich im Bundesanzeiger bekanntgemacht und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik "Hauptversammlung" veröffentlicht.

Rechte der Aktionäre zur Ankündigung von Anträgen und Wahlvorschlägen (§§ 126 Absatz 1; 127 AktG):
Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Aktionäre können insbesondere Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (vgl. § 127 AktG).

Nach § 126 Absatz 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Absatz 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Absatz 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht allerdings nicht begründet zu werden. Wahlvorschläge brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl. § 127 Satz 3 AktG i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Anschrift zu richten:

bet-at-home.com AG
Kronprinzenstraße 82-84
D-40217 Düsseldorf
Fax: +49 (0) 211-17934757
E-Mail: ir@bet-at-home.com

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge, d. h. solche, die der Gesellschaft bis Montag, den 27. April 2015, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen, werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik "Hauptversammlung" unverzüglich zugänglich gemacht.

Eine Abstimmung über einen Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag in der Hauptversammlung setzt voraus, dass der Gegenantrag bzw. Gegenvorschlag zu einem Wahlvorschlag während der Hauptversammlung mündlich gestellt wird; dies gilt auch, wenn er vor der Hauptversammlung wie beschrieben zugänglich gemacht wurde.

Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung (§ 131 Absatz 1 AktG):
Jedem Aktionär ist auf mündliches Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Abs. 2 Satz 1 AktG genannten Gründen verweigern.

Unterlagen zur Hauptversammlung:
Die vorstehend unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kronprinzenstraße 82-84, D-40217 Düsseldorf, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Die genannten Unterlagen werden auch im Internet unter www.bet-at-home.ag unter der Rubrik "Hauptversammlung" veröffentlicht. Dort werden von der Einberufung der Hauptversammlung an auch weitergehende Informationen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 1 AktG zugänglich gemacht.

Düsseldorf, im März 2015

bet-at-home.com AG
Der Vorstand

(Ende)

Aussender: bet-at-home.com AG
Kronprinzenstraße 82-84
40217 Düsseldorf
Deutschland
Ansprechpartner: Mag. Klaus Fahrnberger
Tel.: +43 676 840 988 248
E-Mail: ir@bet-at-home.com
Website: www.bet-at-home.com
ISIN(s): DE000A0DNAY5 (Aktie)
Börse(n): Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)
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