pta20141229002
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Teak Holz International AG: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Februar 2015

WIEN (pta002/29.12.2014/09:25 UTC+1) EINLADUNG

zu der am Mittwoch, 11. Februar 2015 um 10:00 Uhr
im "Haus der Industrie", Großer Festsaal,
Schwarzenbergplatz 4, A-1031 Wien,
stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes über die erfolgte Inventur in Costa Rica und Konsequenzen.
2. Bericht des Vorstandes über den anzunehmenden Verlust über die Hälfte des Grundkapitals nach §83 AktG.
3. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung einzelner oder sämtlicher der von TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG gehaltenen Beteiligungen und/oder der über diese Beteiligungen gehaltenen Liegenschaften, jeweils zum Teil oder zur Gänze, durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG):

Die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 4 AktG werden spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 21.01.2015, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht:

* Beschlussvorschläge zu den obigen Tagesordnungspunkten,
* Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z 5 AktG):

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von Hundert des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich (Erfordernis der Unterschrift der antragstellenden Aktionäre) verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Das Aktionärsverlangen muss in Schriftform spätestens am 19. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, sohin spätestens am 23.01.2015, der Gesellschaft ausschließlich an folgende Adresse: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Martin Steiner, zugehen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin bis spätestens am 02.02.2015, zugeht. Vorschläge zur Beschlussfassung und der Nachweis der Aktionärseigenschaft müssen ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen an die Gesellschaft termingerecht zugehen: Per Post: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Martin Steiner, per Telefax an +43 (0)732 908 909-97 oder per E-Mail (wobei das Verlangen und die dazugehörigen Angaben in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind) an steiner@teak-ag.com. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Ferner darf die Auskunft auch dann verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärs-eigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung.

Fragen deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft gerichtet werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post ausschließlich an folgende Adresse übermittelt werden: Teak Holz International AG, A-4020 Linz, Wiener Straße 131, TOP 10.03, Investor Relations, Herrn Mag. Martin Steiner, oder per Telefax an +43 (0)732 908 909-97 oder per E-Mail an steiner@teak-ag.com.

Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat; diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben).

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung der Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am Ende des 01.02.2015, 24:00 Uhr, Wiener Zeit. Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06.02.2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

Per Telefax: +43(0)18900-500-76
Per E-Mail: anmeldung.teakholz@hauptversammlung.at (wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist)
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0TEAKHOLZ8 im Text angeben)

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben wie folgt zu enthalten:
+ Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
+ Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
+ Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs und der Wertpapier-Kennnummer ISIN AT0TEAKHOLZ8
+ Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
+ Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 01.02.2015 beziehen. Die Depotbestätigung kann daher nicht vor dem 02.02.2015 ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 10.02.2015 (Ausnahmen siehe unten) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Telefax: +43(0)18900-500-76
Per E-Mail: anmeldung.teakholz@hauptversammlung.at (wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist)
Per Post: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Kennwort: Teak HV, Köppel 60, A-8242 St. Lorenzen am Wechsel, bei Postzustellung bis spätestens 09.02.2015 einlangend
Am Tag der Hauptversammlung (11.02.2015) ausschließlich: Persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort ab 09:00 Uhr.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß für den Widerruf der erteilten Vollmacht. Formulare zur Vollmachtserteilung bzw. Widerruf der Vollmacht werden auf den Internetseiten der Gesellschaft www.teak-ag.com unter Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):

Zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 31,205.160,00 und ist zerlegt in 6,241.032 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zum heutigen Tag besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 6,241.032.

Die Aktionäre bzw. Bevollmächtigten können beim Zutritt zur Hauptversammlung aufgefordert werden, sich durch einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis, zum Beispiel einen Reisepass oder Führerschein, auszuweisen. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr.

Wien, im Dezember 2014

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Teak Holz International AG
Stallburggasse 4
1010 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Martin Steiner
Tel.: +43 732 908 909-98
E-Mail: steiner@teak-ag.com
Website: www.teak-ag.com
ISIN(s): AT0TEAKHOLZ8 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Geregelter Freiverkehr)
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