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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Heta Asset Resolution AG: Auswirkungen der BayernLB-Stellungnahme zum Verkauf des SEE-Netzwerkes auf HETA

Klagenfurt am Wörthersee (pta011/28.11.2014/08:15 UTC+1) Die Heta Asset Resolution AG (HETA) betreibt den Verkauf des SEE-Netzwerkes auf Basis einer Verfügungsermächtigung des Eigentümers FIMBAG. Gemäß Verfügungsermächtigung ist der Verkauf des SEE-Netzwerkes unter anderem von der Zustimmung der Bayerischen Landesbank (BayernLB) abhängig.

Die BayernLB hat in einem Schreiben an die HETA vom 26.11.2014 mitgeteilt, dass sich für die BayernLB die Frage des Zustimmungsrechtes nicht stellt. Diese Zustimmung wäre aber, so die BayernLB, bei der Übertragung der Hypo SEE-Holding an die Republik Österreich (FIMBAG) erforderlich gewesen.

Aufgrund der Stellungnahme der BayernLB wird geprüft, ob die HETA oder die nunmehrige Eigentümerin (FIMBAG) den Verkaufsprozess weiter führen soll. Die HETA steht dazu in Abstimmung mit dem Eigentümer.

Sollte entschieden werden, dass die FIMBAG den Verkaufsprozess zu Ende führt, kann die HETA nicht mehr die Vorteile eines Verkaufs gegenüber einer Abwicklung des SEE-Netzwerks für sich verbuchen. In diesem Fall werden Belastungen für die HETA erwartet, dessen Ausmaß in den nächsten Wochen unter Einbeziehung eines externen Wirtschaftsprüfers festgestellt werden.

Parallel zur Prüfung der potenziellen Belastungen beginnt die HETA mit der gesetzlich aufgetragenen Liquiditäts- und Abbauplanung. Sie wird sich auf die geordnete, bestmögliche und raschest mögliche Verwertung konzentrieren, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014. Der Liquiditäts- und Abbauplan wird nach Veröffentlichung des Jahresabschlusses dem Eigentümer vorgelegt, um jene Maßnahmen festzulegen, die eine dem Ziel des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) entsprechende, geordnete Abwicklung sicherstellen.

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