pta20140908016
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: SdK vertritt Anleiheinhaber der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH

Gläubigerversammlung am 8. Oktober 2014

München (pta016/08.09.2014/13:15 UTC+2) SdK rät Anleiheinhabern der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbh zur Interessensbündelung

Die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH befindet sich aus Sicht der SdK in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Dies geht aus Veröffentlichungen der Gesellschaft vom 5. September 2014 hervor. Demnach beabsichtigt die Gesellschaft im Rahmen der Erarbeitung eines umfassenden Konzepts zur finanziellen Restrukturierung in den Dialog mit den Inhabern der in 2012 emittierten Anleihe (WKN A1RE7V) einzutreten. Hierfür wurde von Seiten der Gesellschaft für den 8. Oktober 2014 zu einer Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber in Frankfurt einberufen.

Auf dieser Versammlung sollen die Anleiheinhaber zunächst über den Stand der Sanierungsbemühungen informiert werden. Ferner soll mit Herrn Dr. Günther Beckstein, dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten, ein gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden. Dieser soll dann die Interessen der Anleihegläubiger im weiteren Verlauf der Sanierung vertreten. Des Weiteren sollen die Anleihegläubiger die am 18. Dezember 2014 fälligen Zinszahlungen bis zum 30. Juni 2015 stunden und auf eventuell gegebene Kündigungsrechte verzichten.

Aus Sicht der SdK ist zu erwarten, dass die Anleiheinhaber im weiteren Verlauf der Sanierung zu finanziellen Zugeständnissen, wie etwa zu einem (endgültigen) Verzicht auf Zinsen, oder einem teilweisen Verzicht auf Rückzahlung, aufgefordert werden. Für die Anleger ist es daher nun wichtig, sich möglichst frühzeitig zu organisieren um somit vereint ihre Interessen im Insolvenzverfahren vertreten zu können. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird die Anleger hierbei unterstützen und bietet an, diese auf der angekündigten Gläubigerversammlung kostenlos zu vertreten.

Aus aktueller Sicht hält die SdK eine Stundung der Zinsansprüche für nicht angemessen, da die Zinszahlung vom ehemaligen Mehrheitsgesellschafter, der Aurelius AG, garantiert wurde, und aus Sicht der SdK keine Zweifel an der Wirksamkeit der Garantie und an der Bonität der Garantin bestehen. Ferner ist aus Sicht der SdK noch zu prüfen, in wie weit Herr Dr. Günther Beckstein über die nötige Unabhängigkeit und fachliche Expertise verfügt, um die Rechte der Anleiheinhaber wirksam vertreten zu können. Die SdK wird hierfür zunächst das direkte Gespräch mit Herrn Dr. Beckstein suchen.

Betroffene Anleger können sich unter http://www.sdk.org/msdeutschland.php für einen kostenlosen Newsletter der SdK registrieren, um weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten. Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an die SdK wenden.

München, den 8. September 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH!

(Ende)

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