pta20140415014
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Vougeot Holdco Ltd. (St. Helier, Jersey) u.a.: Veröffentlichung der Befreiung zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜG

Frankfurt am Main (pta014/15.04.2014/11:00 UTC+2) Vougeot Holdco Limited, St. Helier, Jersey
Vougeot Finco Limited, London, England, Vereinigtes Königreich
Vougeot Midco Limited, London, England, Vereinigtes Königreich
Vougeot Bidco p.l.c., London, England, Vereinigtes Königreich

Veröffentlichung der Befreiung zur Abgabe eines Pflichtangebots und zur Einhaltung weiterer im Wertpapiererwerbs- und -Übernahmegesetz geregelter Pflichten

- CinemaxX AG, Hamburg -

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 4. April 2014 (GZ: WA 16-Wp 7000-2013/0047) (der Bescheid) die Vougeot Holdco Limited, Ogier House, The Esplanade, St. Helier, Jersey, JE4 9WG (die Antragstellerin zu 1)), die Vougeot Finco Limited, 6 New Street Square, New Fetter Lane, London, England, EC4A 3BF, Vereinigtes Königreich (die Antragstellerin zu 2)), die Vougeot Midco Limited, 6 New Street Square, New Fetter Lane, London, England, EC4A 3BF, Vereinigtes Königreich (die Antragstellerin zu 3)) und die Vougeot Bidco p.l.c., 6 New Street Square, New Fetter Lane, London, England, EC4A 3BF, Vereinigtes Königreich (die Antragstellerin zu 4)) (die Antragsteller zu 1) bis 4) nachfolgend gemeinsam auch die Antragsteller) im Hinblick auf die mittelbare Erlangung der Kontrolle über die CinemaxX AG, Hamburg, auf entsprechende Anträge der Antragsteller hin von bestimmten, sich aus dem Wertpapiererwerbs- und -Übernahmegesetz (WpÜG) ergebenden Pflichten befreit.

Nachfolgend geben die Antragsteller nach Maßgabe des Bescheids die Tatsachen und den Tenor der Befreiung sowie die wesentlichen Gründe für die Befreiung wieder:

"Bescheid:

Die Antragsteller werden gemäß § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG von der Verpflichtung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der CinemaxX AG, Hamburg, infolge des Erwerbs der Anteile der Vue Entertainment International Limited, St. Helier, Jersey, durch die Antragstellerinnen zu 1) und 4) mit Wirkung zum 08.08.2013 zu veröffentlichen, sowie von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.

Gründe:

A.

I.

Die CinemaxX AG (im Folgenden auch: Zielgesellschaft) ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 67787. Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 26.962.291,00 und ist eingeteilt in 26.962.291 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 15.142.291 Stückaktien der Zielgesellschaft waren am 08.08.2013 als dem maßgeblichen Zeitpunkt der Kontrollerlangung durch die Antragsteller (s. Ziffer B.II.1.) zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen (ISIN: DE0005085708). Diese Aktien wurden zusätzlich im Freiverkehr in Stuttgart, Berlin und Düsseldorf gehandelt. Die übrigen 11.820.000 Aktien der Zielgesellschaft (ISIN DE0005155154) waren und sind nicht zum Börsenhandel zugelassen.

II.

Seit dem 06.02.2014 ist die Vue Beteiligungs GmbH mit Sitz in Hamburg ("Vue GmbH") die alleinige Gesellschafterin der Zielgesellschaft (s. Ziffer A.V.). Vor dem 06.02.2014 hielt die Vue GmbH bereits unmittelbar 14.461.449 der zum Börsenhandel zugelassenen und alle 11.820.000 nicht zum Börsenhandel zugelassenen Aktien der Zielgesellschaft (ca. 97,47% des Grundkapitals und der Stimmrechte). Die Vue GmbH wurde am 07.03.2012 unter der Firma "ectus 57. AG" in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht gegründet und am 23.03.2012 im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Die Sitzverlegung der Vue GmbH von Berlin nach Hamburg erfolgte am 17.12.2012, der Rechtsformwandel in die Rechtsform einer GmbH am 14.03.2013. Derzeit ist die Vue GmbH im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen unter HRB 1267251.

Alleinige Gesellschafterin der Vue GmbH ist die Vue Entertainment Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 04699504 ("Vue Limited").

Alleinige Gesellschafterin der Vue Limited ist die Vue Entertainment Holdings (UK) Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 03812508 ("Vue Entertainment UK'').

Alleinige Gesellschafterin der Vue Entertainment UK ist die Vue Entertainment Holdings Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 04698095 ("Vue Entertainment Holding").

Alleinige Gesellschafterin der Vue Entertainment Holding ist die Vue Entertainment Investment Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 05813755 ("Vue Investment").

Alleinige Gesellschafterin der Vue Investment ist die Vue Holdings (UK) Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 07422641 ("Vue Holding UK").

Alleinige Gesellschafterin der Vue Holding UK ist die Vue Holdings (Jersey) Limited, eine nach dem Recht des Kronbesitzes Jersey gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in St. Helier, Jersey, eingetragen im Gesellschaftsregister für Jersey unter der Nummer 106779 ("Vue Holding Jersey").

Alleinige Gesellschafterin der Vue Holding Jersey ist die Vue Entertainment International Limited, eine nach dem Recht des Kronbesitzes Jersey gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in St. Helier, Jersey, eingetragen im Gesellschaftsregister für Jersey unter der Nummer 106780 ("Vue International"). Die Anteile der Vue International sind eingeteilt in A-, B1- und C-Shares, von denen nur die A­ Shares stimmberechtigt sind. Es bestehen 2.000.000 A-Shares, 500.000 B1-Shares und 441.177 C-Shares (s. Auszug des Register of Members, Jersey).

III.

Antragstellerin zu 4) ist die Vougeot Bidco p.l.c., eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 08514872. Alleinige Gesellschafterin der Antragstellerin zu 4) ist die Antragstellerin zu 3).

Antragstellerin zu 3) ist die Vougeot Midco Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 08514934. Alleinige Gesellschafterin der Antragstellerin zu 3) ist die Antragstellerin zu 2).

Antragstellerin zu 2) ist die Vougeot Finco Limited, eine nach dem Recht Englands gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in London, Vereinigtes Königreich, eingetragen im Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer 08514886. Alleinige Gesellschafterin der Antragstellerin zu 2) ist die Antragstellerin zu 1).

Antragstellerin zu 1) ist die Vougeot Holdco Limited, eine nach dem Recht des Kronbesitzes Jersey gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in St. Helier, Jersey, eingetragen im Gesellschaftsregister für Jersey unter der Nummer 113126. Gesellschafter der Antragstellerin zu 1) sind die OPE Vougeot Holdings Limited, eine nach kanadischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in Toronto, Kanada, eingetragen im Unternehmensregister von Ontario, Kanada unter der Nummer 002374229 ("OPE"), die PE12GV (Artist) Limited, eine nach kanadischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in Edmonton, Kanada, eingetragen im Unternehmensregister von Alberta, Kanada unter der Nummer 2017511458 ("Artist 1)"), die PE12PX (Artist) Limited, eine nach kanadischem Recht gegründete Gesellschaft mit Sitz in Edmonton, Kanada, eingetragen im Unternehmensregister von Alberta, Kanada unter der Nummer 2017511516 ("Artist 2)") sowie das Management der Antragstellerin zu 1) bestehend aus Herrn Alan McNair, Camelot, Vereinigtes Königreich, Herrn Stephen Knibbs, Windsor, Vereinigtes Königreich, Herrn J. Timothy Richards, London, Vereinigtes Königreich und Frau Sylvie Marie Katerie Bienvenue-Richards, London, Vereinigtes Königreich (s. jeweils Auszug des Register of Members, England). Von den 20.006 stimmberechtigten Anteilen der Antragstellerin zu 1) halt die OPE 10.000 B-Shares (ca. 49,99% der Stimmrechte), die Artist 1) 4.706 B-Shares (ca. 23,52% der Stimmrechte) und die Artist 2) 5.294 B-Shares (ca. 26,46% der Stimmrechte). Von den weiteren sechs stimmberechtigten E-Shares werden zwei gehalten durch Herrn Alan McNair, Camelot, Vereinigtes Königreich, zwei durch Herrn Stephen Knibbs, Windsor, Vereinigtes Königreich, ein E-Share wird gehalten durch Herrn J. Timothy Richards, London, Vereinigtes Königreich und einer durch Frau Sylvie Marie Katerie Bienvenue-Richards, London, Vereinigtes Königreich (jeweils ca. 0,00% der Stimmrechte). Die Antragstellerin zu 1) wird angabegemäß durch keinen ihrer Gesellschafter beherrscht.

IV.

Bis zum 08.08.2013 hielt die DH P Alpha S.a r.l., Luxemburg, Luxemburg (,Alpha S.a r.l."), eine Mehrheitsbeteiligung von 1.452.000 A­Shares (72,6 % der Stimmrechte) der Vue International.

Mit Anteilskaufvertrag vom 09.06.2013 veräußerten die Alpha S.a r.l. und sämtliche weiteren Gesellschafter die von ihnen zu diesem Zeitpunkt gehaltenen A-, B1- und C-Shares der Vue International an die Antragstellerinnen zu 4) und 1) (,SPA"). Gemäß Ziffer 2.1(a) des SPA i.V.m. Schedule 1 des SPA erwarb die Antragstellerin zu 4) insbesondere 1.928.041 der A-Shares der Vue International (ca. 96,4% der Stimmrechte) und die Antragstellerin zu 1) 71.959 A-Shares der Vue International (ca. 3,6 % der Stimmrechte). Der Vollzug des SPA war am 08.08.2013 ("Vollzug des SPA"). Unmittelbar nach Vollzug des SPA wurden die von der Antragstellerin zu 1) erworbenen 71.959 A-Shares der Vue International (ca. 3,6 % der Stimmrechte) über die Antragstellerin zu 2) und 3) an die Antragstellerin zu 4) übertragen, welche seit dem 08.08.2013 sämtliche 2.000.000 A-Shares der Vue International (100 % der Stimmrechte) hält (s. Auszug des Register of Members, Jersey).

V.

Neben den 26.281.449 Aktien der Zielgesellschaft (ca. 97,47% des Grundkapitals und der Stimmrechte), welche bereits vor dem 08.08.2013 durch die Vue GmbH gehalten wurden, befanden sich die restlichen 680.842 Aktien der Zielgesellschaft (ca. 2,53 %des Grundkapitals und der Stimmrechte) zum Zeitpunkt des Vollzugs des SPA im Streubesitz. Laut des Teilnehmerverzeichnisses der Hauptversammlung der Zielgesellschaft am 29.08.2013 hielten mindestens 256 weitere außenstehende Aktionäre Aktien und Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

Mit Schreiben vom 29.03.2013 hat die Vue GmbH gegenüber der Zielgesellschaft ein Squeeze-Out Verlangen nach § 327a Abs. 1 AktG gestellt. Auf einer Hauptversammlung der Zielgesellschaft am 29.08.2013 wurde der Squeeze-Out Beschluss nach § 327a AktG mit einer vorgesehenen Barabfindung von EUR 7,86 je Aktie gefasst (s. Einladung zur Hauptversammlung am 29.08.2013, TOP 7 und Protokoll der Hauptversammlung vom 29.08.2013, TOP 7; im Folgenden "Squeeze-Out Beschluss"). Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung wurde von der RBS Roever­BroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, welche auf Antrag der Vue GmbH vom Landgericht Hamburg als sachverständige Prüferin bestellt wurde, bestätigt.

Gegen den Beschluss der Hauptversammlung wurden mehrere Widersprüche zu Protokoll erklärt (s. Anlage 6a-6h des Protokolls der Hauptversammlung vom 29.08.2013). Ferner wurde gegen den Beschluss eine Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 1 AktG bei dem Landgericht Hamburg (dort Az. 403 HKO 163/13) erhoben. Diese Anfechtungsklage wurde auf Grund eines Vergleichs in einem von der Zielgesellschaft eingeleiteten Freigabeverfahren bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (dort Az. 11 AktG 3/13) zurückgenommen ("Vergleich").

Der Vergleich wurde am 06.02.2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht (mit Berichtigung vom 12.02.2014) und sieht neben der Klagerücknahme insbesondere vor, dass sich der Barabfindungsbetrag für alle außenstehenden Aktionäre im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter um 90 Cent auf EUR 8,76 je Aktie erhöht (§ 1 Nr. 1 und 2 des Vergleichs).

Am 06.02.2014 wurde der Squeeze-Out Beschluss vom 29.08.2013 in das Handelsregister eingetragen. Ebenfalls am 06.02.2014 wurde der Handel mit Aktien der Zielgesellschaft an der Frankfurter Börse eingestellt. Der Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel an der Frankfurter Börse erfolgte am 11.02.2014.

Die Antragsteller und gemeinsam mit Ihnen handelnde Personen und deren Tochterunternehmen i.S.v. § 2 Abs. 5 WpÜG haben angabegemäß keine Vorerwerbe in Bezug auf Aktien der Zielgesellschaft i.S.v. § 4 WpÜG-Angebotsverordnung getätigt. Der gewichtete durchschnittliche drei-Monats-Börsenkurs i.S.v. § 5 WpÜG-Angebotsverordnung betrug zu dem Stichtag 08.08.2013 EUR 7,46.

[...]

B.

Den Anträgen der Antragsteller auf Befreiung von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG war stattzugeben, weil sie gemäß § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG in Verbindung mit § 8 Satz 2 WpÜG­ Angebotsverordnung zulässig und begründet sind.

I.

Die Anträge sind zulässig. [...]

II.

Die Anträge sind auch begründet, weil die Voraussetzungen des § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG vorliegen. Die Würdigung des dem Kontrollerwerb zu Grunde liegenden Sachverhalts ergibt, dass im vorliegenden Fall die Befreiung der Antragsteller von den Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG unter dem Aspekt der Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft und unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der außenstehenden Aktionäre gerechtfertigt ist.

1.

Die Antragsteller haben durch den Vollzug des SPA vom 09.06.2013 am 08.08.2013 mittelbar die Kontrolle an der Zielgesellschaft gemäß §§ 35, 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. Seit diesem Zeitpunkt werden den Antragstellern die Stimmrechte aus 26.281.449 Aktien der Zielgesellschaft (ca. 97,47 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet. [...]

2.

Tragender Befreiungsgrund sind die Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft nach § 37 Abs. 1 Var. 4 WpÜG, da nach Eintragung des Squeeze-Out Beschlusses und vollzogenem Delisting keine außenstehenden Aktionäre mehr vorhanden sind.

Ob darüber hinaus eine Befreiung auch auf § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.V.m. § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung gestützt werden könnte, kann hier dahin stehen.

Grundsätzlich knüpfen die Verpflichtungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG nicht an eine Mindestzahl oder Mindestbeteiligung von außenstehenden Aktionären, sondern lediglich an das Erreichen der Kontrollschwelle an. Eine Obergrenze, ab der kein Pflichtangebot abzugeben ist, sieht das WpÜG nicht vor. Das Pflichtangebotsverfahren und ein Squeeze-Out Verfahren stehen damit grundsätzlich nebeneinander, weil der Hauptaktionär keinen Antrag auf Durchführung eines Squeeze­Out Verfahrens stellen muss. Auch strukturell weichen die Verfahren voneinander ab. Im Pflichtangebotsverfahren obliegt es dem außenstehenden Aktionär zu entscheiden, ob er seine Beteiligung fortsetzt und das Angebot nicht annimmt oder ob er aus der Zielgesellschaft deinvestiert. Im Squeeze-Out Verfahren hingegen kann der außenstehende Aktionär lediglich die Höhe der Abfindung im Spruchverfahren überprüfen lassen. Auch der Drei-Monats-Durchschnittskurs und Vorerwerbe des Bieters werden im Squeeze-Out Verfahren und im Pflichtangebotsverfahren nicht gleichermaßen berechnet und berücksichtigt und können daher voneinander abweichen.

Es können jedoch Konstellationen vorliegen, in denen der Sachverhalt maßgeblich von den Umständen abweicht, für die der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Durchführung eines Pflichtangebotsverfahrens nach § 35 WpÜG zur Gewährleistung einer Deinvestitionsmöglichkeit für die außenstehenden Aktionäre in einem geregelten Verfahren vorgesehen hat.

In der typischen Situation des Pflichtangebotsverfahrens ist eine Vielzahl außenstehender und meist unbekannter Aktionäre vorhanden, an die sich das Angebot richtet. Eine von dieser typischen Situation abweichende Konstellation liegt hier vor. Entscheidend ist, dass spätestens zum Zeitpunkt dieser Befreiungsentscheidung die Beteiligungsverhältnisse der Zielgesellschaft von der typischen Situation eines Pflichtangebotsverfahrens erheblich abweichen, da in Folge des durchgeführten Squeeze-Out Verfahrens keine außenstehenden Aktionäre mehr vorhanden sind. 26.281.449 Aktien der Zielgesellschaft (ca. 97,47 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) hat die Vue GmbH, das unmittelbar die Kontrolle innehabende Tochterunternehmen der Antragsteller, bereits vor dem Vollzug des SPA am 08.08.2013 gehalten. Das Eigentum der zum Zeitpunkt des Vollzugs des SPA noch in Streubesitz befindlichen 680.842 Aktien der Zielgesellschaft (ca. 2,53 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) hat die Vue GmbH mit Eintragung des Squeeze-Out am 06.02.2014 nach § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG erlangt.

Zwar wurden in der Hauptversammlung Widersprüche zu Protokoll erklärt. Die gegen den Squeeze-Out Beschluss erhobene Anfechtungsklage wurde jedoch zurückgenommen. Der Beschluss über die Durchführung des Squeeze-Out ist damit rechtskräftig. Folglich wurde der Squeeze­Out Beschluss am 06.02.2014 im Handelsregister eingetragen. Damit sind alle Aktien der außenstehenden Aktionäre nach § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG kraft Gesetzes auf den Hauptaktionär, die Vue GmbH, übergegangen. Ab diesem Zeitpunkt waren keine außenstehenden Aktionäre mehr vorhanden, deren Interessen im Rahmen der Befreiung zu berücksichtigen waren. Der Hauptzweck des Pflichtangebotsverfahrens, den außenstehenden Aktionären eine Desinvestitionsmöglichkeit einzuräumen hat sich damit erledigt.

Im Übrigen ist mittlerweile das Delisting der Aktien der Zielgesellschaft erfolgt, so dass ein Pflichtangebot zumindest nicht mehr nachgeholt werden konnte.

Darüber hinaus hat die Vue GmbH ihre Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 26.281.449 Aktien der Zielgesellschaft (ca. 97,47 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) bereits am 29.03.2013 und damit vor Erlangung der mittelbaren Kontrolle über die Zielgesellschaft durch die Antragsteller am 08.08.2013 dazu verwendet, das Squeeze-Out Verfahren durch Zuleitung eines entsprechenden Verlangens gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG einzuleiten. Der Verlust der Möglichkeit der außenstehenden Aktionäre, im Pflichtangebotsverfahren die Beteiligung an der Zielgesellschaft fortzuführen, war bei Erlangung der mittelbaren Kontrolle durch die Antragsteller daher schon angelegt. Denn bei Fortschreiten des Squeeze­Out Verfahrens war schon zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass ein Pflichtangebot zeitlich durch die Eintragung des Squeeze-Out­Beschlusses überholt werden konnte und sich das Pflichtangebotsverfahren mangels außenstehender Aktionäre erledigen würde. Ferner wurde auch materiellen Schutzgesichtspunkten des WpÜG und der WpÜG­ Angebotsverordnung bei der Ausgestaltung des Squeeze-Out Verfahrens insbesondere dadurch Rechnung getragen, dass die Barabfindung den Mindestpreis i.S.v. § 31 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG­ Angebotsverordnung nicht unterschreitet.

3.

Mangels mittlerweile nicht mehr bestehender außenstehender Aktionäre sind im Rahmen der Ermessensausübung keine Interessen zu berücksichtigen, die einer Befreiung der Antragstellerin entgegenstehen.

[...]."

- Ende der WpÜG-Meldung -

(Ende)

Aussender: Vougeot Holdco Ltd. (St. Helier, Jersey) u.a.
Ogier House, The Esplanade
JE4 9WG St. Helier
Jersey
Ansprechpartner: Simon Jones
E-Mail:
ISIN(s): - (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt, Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart
|