pts20130125005 Politik/Recht

Leidiges Thema für Existenzgründer und Startups: Die Kontoeröffnung

Privatkonto plus Geschäftskonto für Existenzgründer wichtig: dem Finanzamt wegen


Existenzgründer sollten neben dem Privatkonto auch ein Geschäftskonto eröffnen
Existenzgründer sollten neben dem Privatkonto auch ein Geschäftskonto eröffnen

Hambühren (pts005/25.01.2013/07:40) Für Personen, die sich selbständig machen wollen, stellt sich immer wieder die Frage, ob man zwingend ein Geschäftskonto für den Fall einer Existenzgründung anmelden muss oder ob es ausreichend ist, wenn man lediglich ein zweites Privatkonto anmeldet, um auf diese Weise die teilweise hohen Gebühren für ein Geschäftskonto sparen zu können. Denn selbst bei den größeren Privatbanken werden bereits 5 bis 10 Euro monatlich für Grundgebühr und Onlinebanking fällig. Zwar muss jeder Existenzgründer letzten Endes diese Frage für sich selbst beantworten, dennoch ist zu einer klaren Kontentrennung zwischen privat und geschäftlich anzuraten. Und eben deshalb sollte bereits von Anfang an in ein entsprechendes Geschäftskonto investiert werden, wie auf http://www.tagesgeldvergleich.com/geschaeftskonto eindringlich hingewiesen wird.

Für die Eröffnung eines Geschäftskontos (egal ob Girokonto oder Tagesgeldkonto) sprechen zumindest zwei wichtige Gründe:

Kommt es aus irgend welchen Gründen nachträglich zu Änderungen, weil beispielsweise die Einnahmen vom Privat- auf ein Geschäftskonto überführt werden müssen, dann ändert sich damit auch gleichzeitig die Bankverbindung, die bereits für den Geschäftsverkehr genutzt wird. Die Folgen sind zwangsläufig Fehlbuchungen, die letztlich für beide Geschäftspartner zeit- und nervenaufreibend sind.

Der zweite und noch wichtigere Punkt ist die Trennung von Privatem und Geschäftlichem für den Fall einer möglichen Betriebsprüfung. Daher sollte auch aus steuerlichen Gründen ein Geschäftskonto eröffnet werden. Deshalb sollte über dieses Konto auch ausschließlich der Zahlungsverkehr der neuen Firma abgewickelt werden.

Unvorhersehbare Privatausgaben sind häufig nicht kalkulierbar

Ein Geschäftskonto dient ausschließlich den Zahlungsvorgängen mit Geschäftspartnern, den Lieferanten sowie dem Finanzamt, entsprechende Geschäfte mit der Firma zu machen bzw. die Steuer abzurechnen. Man verbindet mit einem Geschäftskonto klar das Unternehmen, das dahinter steht. Wer hingegen aus Spargründen auf ein Geschäftskonto verzichtet, der kann schnell einmal in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Denn streikt das Auto kurz nach dem Urlaub und folgt darauf dann auch noch eine happige Steuernachzahlung, dann stehen Existenzgründer schnell vor einem Berg von Kosten, verbunden mit einem heillosen Durcheinander bei der späteren Umsatzsteuer bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sonderausgaben, die ausschließlich für den Betrieb aufgewendet werden müssten, könnten jetzt bereits nicht mehr getätigt werden.

Mit einer klaren Trennung der privaten und geschäftlichen Einnahmen in Verbindung mit einem privaten Girokonto und einem Geschäftskonto verschafft sich der Existenzgründer hingegen einen klaren Überblick - denn er kennt nunmehr auf einen Blick, was zu den privaten und zu den betrieblichen Einnahmen und Ausgaben zählt. Informationen zum Privatkonto gibt http://www.tagesgeldvergleich.com/privatkonto . Damit entfällt auch gleichzeitig das Bonitätsrisiko, denn der Existenzgründer kann nun besser abschätzen, was er sich privat und geschäftlich leisten kann. Wer privat einen Fernseher statt einem notwendigen Firmencomputer vorzieht, der wird sich nicht lange seine Existenzgrundlage aufrechterhalten können. Wer geschäftlich und privat mischt, der bemerkt zudem nicht unbedingt, wann ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt hat.

Ein Geschäftskonto dient auch der Rücklagenbildung

Jeder Existenzgründer hat die Möglichkeit, Rücklagen bis zum Ende des Jahres als Gewinn aus seinem Unternehmen zu entnehmen. Aus steuerlichen Gründen sollte dieses Gehalt natürlich die privaten Ausgaben decken. Um dies zu erreichen, überweist der Existenzgründer Monat für Monat einen bestimmten Betrag als festes "Gehalt" von seinem Geschäfts- auf das Privatkonto. Gleichzeitig lassen sich mit einem Geschäftskonto alle geschäftlichen Belege auch klar einem Kontovorgang zuordnen.

Ein weiterer rechtlicher Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Zulässigkeit der Nutzung eines kostenlosen Girokontos für den geschäftlichen Gebrauch. Zwar gibt es nach den Geschäftsbedingungen der Banken kleinere Ausnahmen, in der Regel ist eine solche Nutzung jedoch nicht statthaft. Bereits der Bankmitarbeiter wird sehr schnell feststellen, dass über das Privatkonto eine Vielzahl geschäftlicher Buchungsvorgänge abgewickelt wird. Für diesen Fall kann die Bank dann die geschäftliche Kontonutzung untersagen. Dagegen sind geschäftlich genutzte Tagesgeldkonten üblicherweise kostenlos. Tipps zur Eröffnung gibt es auf http://www.tagesgeldvergleich.com/tagesgeldkonto/tagesgeldkonto-eroeffnen .

Noch problematischer wird die ganze Sache dann, wenn ein bestehendes Privatkonto nicht mehr in ein Geschäftskonto umgewandelt werden kann, weil die Bank dies nicht zulässt. Nun ist der Existenzgründer sogar noch angehalten, seine Bank zu wechseln. All die bisher aufgezeigten Fälle zeigen, dass die eingesparten Kosten sich für diesen Fall in keiner Weise lohnen. Vorteilhafter handelt deshalb derjenige, der von Anfang an ein richtiges Geschäftskonto eröffnet. Vor jeder Kontoeröffnung sollte jedoch ein Internetvergleich über die unterschiedlichen Geschäfts- und Firmenkonten durchgeführt werden.

Übersicht verschafft das neue Zwei-Konten-Modell

Wer zuverlässig seine Existenzgründung beginnen will, der eröffnet zwei Geschäftskonten. Das eine dient dabei ausschließlich für alle geschäftlichen Zahlungseingänge, das andere für alle geschäftlichen Zahlungsausgänge. Damit entsprechende Abbuchungen auf dem zweiten Konto durchgeführt werden können, wird regelmäßig ein bestimmter Betrag vom Einnahmen- auf das Ausgabenkonto gebucht. Hiervon werden dann alle Rechnungen beglichen, die geschäftlich anfallen. In diesem Zusammenhang sollte jeder für sein Ausgabenkonto eine entsprechende Kreditkarte besitzen, nicht hingegen für das Einnahmenkonto. Da gerade Firmenkonten die finanzielle Situation eines Unternehmens abbilden, kommt es zu einer hohen Zeitersparnis bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ausgaben und Abbuchungen können chronologisch bei den jeweiligen Kontoauszügen abgeheftet werden.

Damit die Kreditkarte beim Ausgabenkonto nicht zu häufig benutzt wird, sollte auch der Kreditrahmen hierauf klein gehalten werden. Bleibt am Ende dann noch Geschäftskapital übrig, kann dieses auf ein Tagesgeldkonto ausgekehrt werden. Auf diese Weise verschaffen sich Existenzgründer auch Kosteneinsparungen, denn für die jeweilige Kostenstruktur ist auch die Höhe des monatlichen Geldeingangs auf dem Firmenkonto maßgeblich. Existenzgründer, die Monat für Monat eine Vielzahl von Buchungen zu verzeichnen haben, sollten daher darauf achten, dass sie ein Geschäftskonto wählen, bei dem die Buchungen kostenlos sind. Dies führt zwar beim Konto zu einem höheren Monatsbeitrag, dafür entfällt aber die Gebühr für jede einzelne Buchung. Fallen hingegen nur geringe Buchungsvorgänge an, dann sollte ein Geschäftskonto ausgewählt werden, für das lediglich eine geringe Monatsgebühr anfällt.

(Ende)
Aussender: FIELITZ ULRICH DR
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Fielitz
Tel.: 05084-988628
E-Mail: mail@umweltanalysen.com
Website: www.tagesgeldvergleich.com
|