pte20120925012 Unternehmen/Wirtschaft, Handel/Dienstleistungen

Lotto24 darf Online-Vertrieb wieder starten

Glücksspielstaatsvertrag abgeändert - Aktie zwölf Prozent im Plus


Sechser: Zocken im Internet wieder möglich (Foto: pixelio.de/Claudia Hautumm)
Sechser: Zocken im Internet wieder möglich (Foto: pixelio.de/Claudia Hautumm)

Frankfurt/München (pte012/25.09.2012/12:15) Lotto24 http://lotto24.de , die Tochter des deutschen Glücksspielriesen Tipp24, hat als erste Online-Lotterie die neue Lizenz für den bundesweiten Internet-Vertrieb erhalten. Ein positives Signal, dass besonders am Parkett in Frankfurt für gute Stimmung sorgt. "Die Erlaubnis ist ein sehr wichtiger Meilenstein in unserer noch jungen Firmengeschichte", gibt sich Lotto24-CEO Petra von Strombeck optimistisch.

Starke Börsen-Performance

Bei Redaktionsschluss dieser Meldung (12:09 Uhr) hat das Papier ein starkes Ausrufezeichen gesetzt. Die Aktie notiert an der Börse mit einem Plus von 12,4 Prozent bei 3,60 Euro. Seit 1. Juli ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der den Internetvertrieb staatlicher Lotterien durch private Vermittler in Deutschland nach dem Verbot aus dem Jahr 2009 wieder ermöglicht. Die ausgegebene Lizenz gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. In Nordrhein-Westfalen fehlt dafür bislang aber die nötige Ratifizierung. Einschätzungen zufolge soll diese kommenden November erfolgen.

Marktanalyst Jochen Reichert von Warburg Research http://warburg-research.com sieht in dieser Wiederzulassung und Liberalisierung des Online-Lotterievermittlungsgeschäfts eine große Chance für das Unternehmen. "Nach den Beanstandungen des EuGH ist die Änderung des Glücksspielstaatsvertrages für Lotto24 ein wichtiger Schritt, um in Deutschland durchstarten zu können", erklärt der Experte gegenüber pressetext.

Auflagen hemmen Geschäftsentwicklung

Die Lizenz ist allerdings an restriktive Auflagen geknüpft. So können etwa Kunden ihre Spielscheine nur in ihrem Heimatbundesland abgeben. Zudem müssen strenge Jugendschutzvorgaben erfüllt sein. Für Werbung braucht es eine zusätzliche behördliche Erlaubnis. Deutschlandweit darf im Internet und im TV erst dann geworben werden, wenn auch in Nordrhein-Westfalen die Schranken gefallen sind. Beobachter gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten weitere Lizenzvergaben folgen werden.

Tipp24 hat seine Tochter erst kürzlich ausgegliedert und an die Börse gebracht. Dadurch sollte eine bessere Konzentration auf den deutschen Glücksspielmarkt gewährleistet werden. Das Mutter-Unternehmen selbst hat einstweilen die ausländischen Märkte verstärkt ins Visier genommen, da die deutsche Rechtslage bis dato viele Fragezeichen offen gelassen hat. (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20120507014 ).

(Ende)
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