pta20120606005
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: Einberufung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung

Leoben (pta005/06.06.2012/08:00 UTC+2) E I N B E R U F U N G
zur
18. ordentlichen Hauptversammlung
der
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
am
Donnerstag, dem 5. Juli 2012, 10.00 Uhr
in der
Montanuniversität Leoben
Erzherzog-Johann-Trakt
Erzherzog-Johann-Auditorium
Ignaz-Buchmüller-Platz 4
8700 Leoben

Die Versammlung wird im Internet unter www.ats.net öffentlich übertragen. Die Aufzeichnung kann auch danach abgerufen werden.

Tagesordnung

1. Bericht des Vorstandes; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes und Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 (2011/12) mit dem Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 (2011/12) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011/12 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011/12.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12.

6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs 3 AktG.

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären ab heute bzw. spätestens ab 14. Juni 2012 folgende Unterlagen zur Verfügung:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG,
* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG,

jeweils für das Geschäftsjahr 2011/12,

* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, und 5,
* den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7.

Jeder Aktionär ist berechtigt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 8700 Leoben-Hinterberg, Fabriksgasse 13, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. Darüber hinaus werden der Jahres- und der Konzernabschluss, jeweils inklusive Anhang, im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind spätestens ab 14. Juni 2012 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen, soweit gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs 9 Börsegesetz.

Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 25. Juni 2012, 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift;

2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;

4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;

5. ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 25. Juni 2012 um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Depotbestätigungen müssen spätestens am 2. Juli 2012, um 24:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg;

- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;

- per Telefax an +43-1-8900 500 87.

Gemäß § 262 Abs 20 Aktiengesetz wird die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) für diese Hauptversammlung und bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 4. Juli 2012, 16:00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Wien) in Textform übermittelt werden:

- per Post, Kurierdienst oder persönlich an:
AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft,
z. H. Herrn Martin Theyer, Fabriksgasse 13, 8700 Leoben-Hinterberg;

- als unveränderbares Dokument (PDF) mittels elektronischer Post an E-Mail:
anmeldung.ats@hauptversammlung.at;

- per Telefax an +43-1-8900 500 87.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Als besonderen Service und gemäß unserer Corporate Governance steht den Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über die E-Mail-Adresse weisungen.ats@hauptversammlung.at auch während der Hauptversammlung erreichbar sein.

Der Aktionär beantragt bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung. Auf dieser Depotbestätigung (oder auf einem separaten Blatt) ist Herr Dr. Michael Knap schriftlich mit der Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt schriftlicher Vollmacht ist dann vom Aktionär an Herrn Dr. Knap, c/o IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, zu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht im Original rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir die Dauer des Postlaufs zu berücksichtigen.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hiezu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) veröffentlicht, sobald sie Kenntnis davon hat.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) zur Verfügung steht.

Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung

Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 14. Juni 2012 schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können bis spätestens 26. Juni 2012 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter www.ats.net (Rubrik Investoren > Veranstaltungen > Hauptversammlung) zugänglich.

Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass die Gesellschaft 25.900.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 2.577.412 Stück eigene Aktien, die gemäß § 65 Abs 5 AktG nicht zur Stimmrechtsausübung berechtigt sind; unter Berücksichtigung dieser eigenen Aktien beträgt die Gesamtzahl der Stimmrechte 23.322.588. Die in diesem Absatz genannten Zahlenangaben wurden zum Stichtag 31. Mai 2012 erhoben und können bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch Änderungen unterliegen.

Zutritt zur Hauptversammlung

Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt um 09:00 Uhr.

Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist.

Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur eingeschränkt und jedenfalls nur nach telefonischer Voranmeldung (Tel. +43 3842 200-5909) möglich ist.

Leoben-Hinterberg, am 6. Juni 2012

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG
Fabriksgasse 13
8700 Leoben
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Martin Theyer
Tel.: +43 3842 2005909
E-Mail: m.theyer@ats.net
Website: www.ats.net
ISIN(s): AT0000969985 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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