pts20111116040 Politik/Recht, Unternehmen/Wirtschaft

Rechtsanwälte Merker + Bippus bieten grenzenlose Beratung

Steuerrecht und Steuerschuld bei Schweizer Vermögenswerten im Fokus


Kreuzlingen (pts040/16.11.2011/14:15) Und wieder jagt der deutsche Fiskus Steuersünder und ist an Datensätzen aus der Schweiz interessiert. Viele verstoßen gegen das deutsche Steuersystem, ob ungewollt oder gewollt. Gleichzeitig ist der Steuerstreit zwischen Deutschland und der Schweiz weitgehend beigelegt. Die deutschen Fahnder kommen also leichter an Daten. Die Anwaltskanzlei Merker + Bippus in Konstanz (http://www.merker-bippus.de ) bieten kompetente und diskrete Beratung auch dann, wenn es bereits zu spät scheint.

Mit dem geplanten Doppelbesteuerungsabkommen hebt die Schweiz den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung, die weit gehend straffrei war und keiner Amtshilfe unterlag, und Steuerbetrug auf. Mit ihren Erfahrungen führen Merker + Bippus nicht nur Unternehmer, sondern auch Privatleute durch das Dickicht des Steuerdschungels. " Immer häufiger kommen Betroffene auf uns zu, die durch die verstärkten Aktivitäten der deutschen Steuerbehörden sowie der Verschärfung des Strafrechts verunsichert sind. Was, wenn man im Ausland wohnt? Welche Steuerbehörde ist dann zuständig? Wie weit reicht der Arm des deutschen Fiskus? Und wie gestaltet sich ein Umzug in die Schweiz aus steuerlicher Sicht? Dies sind typische Fragen, die an uns herangetragen werden", beschreibt Rechtsanwältin Ingrid Merker die Situation.

Ob Unternehmer, die eine Marktvergrößerung anstreben, Ferienhausbesitzer, die sich über die steuerliche Behandlung bei einer Veräußerung informieren möchten oder Bürger, die sich mit ihren Vermögensanlagen möglicherweise bereits im strafbaren Bereich bewegen: "Nur fundiertes Wissen über das 'Wie' setzt sich im Konflikt mit dem Fiskus durch", erklärt die Steuerrechtsprofessorin und Steueranwältin Birgit Elsa Bippus.

Die Kanzlei ist auf alle Fälle des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie Wirtschaftsstrafrecht (auch mit Selbstanzeige) spezialisiert. Mit außerordentlicher Kompetenz, Diskretion und einer vertrauenswürdigen Betreuung beraten Merker + Bippus zu allen denkbaren Fragen und Problemen des Steuer-, Straf und Zivilrechts. Aufgrund ihrer zusätzlichen Zulassung in der Schweiz verfügt Rechtsanwältin Merker über beste Erfahrungen und Voraussetzungen in deutsch-schweizerischen Rechtsfragen.

Über Merker + Bippus:
Die Rechtsanwältinnen mit Sitz in Kreuzlingen und Konstanz bieten langjährige kompetente Beratung in den Bereichen Steuerrecht (mit den Fragen der Doppelbesteuerung), Unternehmens- und Wirtschaftsrechts, des Strafrechts sowie Erbrecht. Zusammen mit den Mandanten suchen die Fachanwältinnen Merker und Prof. Dr. Bippus nach schnellen und sachgerechten Lösungen. Mit unmittelbaren Niederlassungen und Zulassung nach Art. 28 BGS A in der Schweiz ist Ingrid Merker zudem spezialisiert auf Sachverhalte über die Grenze in die Schweiz; aber auch in Skandinavien, speziell Schweden.

Pressekontakt:
Merker+Bippus
Kreuzlingen (Schweiz)
Bahnhofstrasse 31
CH-8280 Kreuzlingen
Tel. +41 71 5112271
info@merker.info
http://www.merker.info

(Ende)
Aussender: Merker + Bippus
Ansprechpartner: Ingrid Merker
Tel.: +41 71 5112271
E-Mail: info@merker.info
Website: www.merker.info
|