pte20110720001 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Gehalt in Stellenanzeigen: Deutschland hinten nach

Überwältigende Mehrheit wünscht sich Gesetzeslage wie in Österreich


Gehälter: Angabe bei Stellenausschriebung gewünscht (Foto: pixelio.de/R.Sturm)
Gehälter: Angabe bei Stellenausschriebung gewünscht (Foto: pixelio.de/R.Sturm)

Eschborn (pte001/20.07.2011/06:00) Ein Großteil der Jobsuchenden plädiert für die Gehaltsangabe in Stellenanzeigen. Zu diesem Schluss kommt eine Internet-Umfrage des Online-Karriereportals Monster http://monster.de , bei der 583 Teilnehmer vom 30. Mai bis zum 12. Juni in Deutschland abgestimmt haben. Das Ergebnis: 91 Prozent sind der Ansicht, dass Gehaltsangaben vieles transparenter machen und die Gehaltsverhandlungen selbst erleichtern. Die restlichen neun Prozent wollen den Aspekt des Gehalts hingegen vertraulich behandelt wissen.

Transparenz versus Vertraulichkeit

"Die Angabe des Gehalts direkt in den Stellenanzeigen erhöht in jedem Fall die Transparenz. Das Gehalt ist aber immer auch ein sensibler Bereich, von dem viele nicht wollen, dass dieser einer breiten Öffentlichkeit zugänglich ist", unterstreicht Monster-Sprecherin Katrin Luzar im pressetext-Interview. Der Branchenkennerin nach dienen Bewerbungsgespräche vor allem der Präsentation und Selbsteinschätzung. "Insofern bieten Gehaltsverhandlungen für beide Seiten die Möglichkeit zur Flexibilität und Spielraum", so Luzar.

Da in Deutschland im Gegensatz zum Nachbarland Österreich noch keine gesetzliche Pflicht besteht, in Stellenanzeigen auch das Gehalt anzugeben, sollten sich Jobsuchende informieren - und zwar bevor sie in der Bewerbung eine Gehaltsvorstellung angeben oder im Gespräch in Verhandlungen treten. Um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, raten Insider dazu, sich Tarifverträge und Gehaltstabellen anzusehen. Aber auch der gezielte Austausch mit Freunden und Bekannten, die in der gleichen Branche tätig sind, können bei der Einschätzung helfen.

Einführung auch in Deutschland offen

Ob die Verfahrensweise Österreichs mittelfristig auch in der Bundesrepublik eingeführt wird, bleibt offen und sollte politisch diskutiert werden, erklärt Luzar gegenüber pressetext. In der Alpenrepublik beispielsweise muss seit März dieses Jahres in Stellenanzeigen auch ein Gehalt angegeben werden. Seit Einführung der Regelung setzen jedoch noch längst nicht alle Firmen diese gesetzliche Vorschrift um. Dies ist jedoch nur noch eine Frage der Zeit. Denn ab Januar 2012 drohen Geldstrafen, wenn eine Gehaltsangabe in der Stellenausschreibung fehlt.

(Ende)
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