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Sa, 11.02.2012
pte20100910021 Politik/Recht, Unternehmen/Finanzen
Villeroy & Boch erkennt EU-Kartellstrafe nicht an
Klagen bereits eingereicht - 73 Mio. Euro für Bedarfsfall zurückgestellt
Mettlach (pte021/10.09.2010/13:40) - Der deutsche Hersteller von Keramikartikeln Villeroy & Boch http://www.villeroy-boch.com lässt sich das verhängte Bußgeld seitens der EU wegen einer Kartellbildung nicht gefallen. Das Unternehmen hat heute, Freitag, angekündigt, Klagen gegen die Entscheidung der EU-Kommission einzureichen. Der Vorwurf, ein markbeherrschendes Kartell gebildet zu haben, sei aus der Luft gegriffen und stimme nicht, so das Unternehmen gegenüber pressetext. "Strafe nicht gerechtfertigt" Hintergrund der bereits im Juni dieses Jahres verhängten Strafe über 71,5 Mio. Euro sind laut der EU Kartellverstöße von Herstellern, die Armaturen, Dusch-Abtrennungen sowie Sanitär-Keramiken produzieren. Dem Saarländer Traditionsunternehmen wird der Vorwurf gemacht, sich von 1994 bis 2004 in Deutschland, Belgien, Österreich und Frankreich an verabredeten Verhaltensweisen im Badezimmerausstattungssektor beteiligt zu haben. Marktübergreifende Kartellbildungen in den genannten Bereichen hat es nicht gegeben, betont CEO Frank Göring. "Die Vorwürfe sind sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt", heißt es von Villeroy & Boch auf Nachfrage von pressetext. Um sich gegen die verhängte Kartellbuße zu wehren, haben die betroffenen Villeroy & Boch-Gesellschaften bereits Klagen eingereicht. Der Konzern ist in Bezug auf mögliche Misserfolge seiner Einsprüche aber vorbereitet. Im ersten Halbjahresbericht hat das Villeroy & Boch-Management eine Rückstellung von 73 Mio. Euro angekündigt. Als Schuldeingeständnis sei dieses komfortable Finanzpolster jedoch nicht zu verstehen. (Ende)
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