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pte20100908032 Handel/Dienstleistungen, Politik/Recht
Stiftung Warentest: Firmen schwindeln mit Siegel
Verbraucherschützer kämpfen immer öfter mit unlauterer Werbung
Stiftung-Warentest-Note: Kaum Konsequenzen bei Missbrauch (Foto: test.de)
Stiftung-Warentest-Note: Kaum Konsequenzen bei Missbrauch (Foto: test.de)

Berlin/Hamburg (pte032/08.09.2010/13:46) - Handelsketten und Hersteller heften sich gerne die Gütesiegel von Verbraucherschützern auf die eigenen Fahnen, um den Absatz zu steigern. Eine ganze Reihe von Firmen schreckt dabei auch vor Missbrauch nicht zurück. So sprechen die Konsumenten gerade auf das Logo und gute Bewertungen der Stiftung Warentest http://www.test.de an. Als Kaufanreiz schmückt deren Siegel aber nicht selten Produkte und Dienstleistungen, denen es gar nicht verliehen wurde. Im Wettbewerb werden die Unternehmen dreister und immer öfter haben es die Verbraucherschützer mit unlauterer Werbung zu tun. Die Konsequenzen sind bei einem Verstoß aber kaum der Rede wert.

Niedrige Strafen

"In den meisten Fällen wird eine Einigung im vorgerichtlichen Stadium in Form einer Unterlassungserklärung angestrebt", erklärt Immo Terborg, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Hamburg http://www.vzhh.de , im Gespräch mit pressetext. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de hat zuletzt etwa mehrere Handelskonzerne wegen irreführender Werbung bei den Angaben zur Energieeffizienz von Elektrogeräten abgemahnt (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/100906031/). Wird keine außergerichtliche Einigung erzielt, kann es auch zu einem Verfahren kommen.

Sanktionen in Form von Geldbußen drohen den Unternehmen "bei einem neuerlichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung", erläutert Terborg gegenüber pressetext. Die Strafbeträge sind in der Regel aber äußerst gering, da die Konsumentenschützer im Fall von Prozessen das gesamte Risiko tragen, berichtet der Spiegel. Gerade im Verhältnis zu den möglichen Umsatzsteigerungen durch unlautere Methoden ist der "Streitwert stets sehr niedrig".

100 Fälle jährlich

Wegen einer missbräuchlichen Verwendung des Stiftung-Warentest-Siegels haben bereits Einzelhändler und Discounter wie Aldi, Lidl, Rewe, Real, Penny, Netto oder Karstadt Abmahnungen erhalten. Darüber hinaus zierten sich Banken und Internetshops bereits unrechtmäßig mit dem Logo. In jährlich rund 100 Fällen wird die Stiftung aktiv. Mit der Verfolgung der Täuschungsversuche beauftragt sie der Welt zufolge sogar eine Anwaltskanzlei. "Wir wollen, dass sich die Leute auf die Werbung mit unserem Logo verlassen können", sagt eine Sprecherin.

In vielen Fällen belassen Firmen das Gütesiegel aus alten Testergebnissen auf ihren Produkten, obwohl sie in neuen Tests durch Konkurrenzprodukte längst überholt sind. Häufig werden Noten für ein Produkt auch auf ganze Produktpaletten übertragen. Der Einzelhandels-Discounter Aldi erhielt etwa die Note "gut" für die Service-Hotline von Notebooks, schmückte damit jedoch die Geräte an sich, die nicht Gegenstand des Tests waren.

Das Online-Vergleichsportal "PillenVZ" hat sogar einen Potenzmittelapothekentest erfunden und "sehr gute" Bewertungen vergeben - weder wurden in der angegebenen Ausgabe Apotheken oder Potenzmittel bewertet, noch wurden jemals Noten vergeben. Meistens wird Stiftung Warentest von Konkurrenten der abgemahnten Firmen auf Verstöße hingewiesen. Als Erklärung für das Vergehen berufen sich die Unternehmen aber schnell auf "menschliche Fehler".

(Ende)

Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Manuel Haglmüller
Tel.: +43-1-811-40-315
E-Mail:
pressetext.deutschland
   
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