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Sa, 04.02.2012
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pte20100804021 Politik/Recht, Unternehmen/Finanzen
Markenrichtlinie: Google schaltet Rivalen-Werbung
Harmonisierung als Ziel - Neue Regelung ab Mitte September
EuGH-Urteil: Google strebt nach Harmonisierung (Foto: pixelio.de, Thorben Wengert)
EuGH-Urteil: Google strebt nach Harmonisierung (Foto: pixelio.de, Thorben Wengert)

Mountain View/Hamburg (pte021/04.08.2010/13:59) - Der Internet-Suchmaschinenriese Google ändert wegen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) seine Markenrichtlinien in Europa. Wie der Konzern heute, Mittwoch, bekannt gab, können Firmen nicht länger juristisch dagegen vorgehen, dass Konkurrenten unter deren Markennamen Werbung schalten. Die neue Regelung tritt bereits am 14. September in Kraft und gilt in Europa sowie der Europäischen Freihandelszone.

Freier Wettbewerb im Fokus

"Trotz des EuGH-Urteils wird es sicher weitere juristische Auseinandersetzungen vonseiten der Markeninhaber geben. Wie so oft kommt es immer auf den Einzelfall an. Denn die völlig uneingeschränkte Nutzung der Markennamen ist nicht möglich", unterstreicht Rechtsanwältin Bettina Windisch-Altieri http://windischlaw.com im pressetext-Interview.

Die geänderte Markenrichtlinie hat ihre Folgen. Gibt ein Nutzer zum Beispiel den Suchbegriff Lufthansa ein, dürfen ab Mitte September auch alle anderen Fluglinien oder Buchungsportale für Flugreisen ihre Anzeigen schalten. Damit setzten EU-Richter einmal mehr den Grundsatz des freien Wettbewerbs durch. Denn indem Konkurrenten eigene Angebote als preisgünstige Alternativen anbieten können, belebt dies den Wettbewerb und engt Verbraucher nicht ein. Die Wettbewerber dürfen den eingegebenen Suchbegriff in Anzeigen aber nicht verwenden.

In vielen Ländern bereits gang und gäbe

Der EuGH hatte bereits im März dieses Jahres über die Verwendung von Markennamen im Suchmaschinenmarketing entschieden. Demnach stellt es keine Markenschutzverletzung dar, wenn Google Markennamen als sogenannte AdWords-Stichwörter zulässt. Geklagt hatte unter anderem der französische Luxusartikelhersteller Louis Vuitton. Das Unternehmen hatte sich darüber beschwert, dass Handtaschen-Imitate unter dem Stichwort des Unternehmensnamens im Internet beworben wurden. Auch sollten Konkurrenten nicht mehr darunter werben dürfen.

Der Suchmaschinen-Marktführer blickt den per Gesetz vorgeschriebenen Änderungen jedoch gelassen entgegen und verweist auf eine "globale Harmonisierung" der Bestimmungen. Denn die freie Verwendung von Markennamen ist bereits in den meisten Ländern möglich. Allen voran in den Vereinigten Staaten und in Kanada. Dort können Inserenten bereits seit 2004 fremde Markenbegriffe zu ihren Gunsten verwenden. Aber auch in Großbritannien und Irland ist dies seit Mai 2009 möglich.

(Ende)

Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail:
pressetext.deutschland
   
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