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Do, 24.05.2012
pte20100305018 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Presserat will besseren Schutz für Journalisten
Ermittlungen im Sinne des Informantenschutzes zu verhindern
Berlin (pte018/05.03.2010/11:18) - Der Deutsche Presserat http://www.presserat.info hat einen besseren Schutz für Journalisten vor den Behörden gefordert. Medienschaffende müssten der Organisation zufolge in den Personenkreis der geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden. Damit wären sie im Sinne des Informantenschutzes vor Ermittlungsmaßnahmen geschützt. Ermittlungen gegen Journalisten sind aktuell zulässig, "wenn das Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Informantenschutz überwiegt", wie der Presserat mitteilt. Dabei ist die vertrauliche Kommunikation zwischen Informanten und Medien bedeutender Teil journalistischer Arbeit. "Das Gesetz muss in Zukunft eine klare Linie vorgeben", meint Presserat-Geschäftsführer Lutz Tillmanns im Gespräch mit pressetext. Informanten und Quellen von Journalisten müssten besser geschützt werden. Seit einigen Jahren sei der Personenkreis der geschützten Berufsgeheimnisträger in zwei Klassen geteilt. Darin finden sich etwa Abgeordnete, Priester, Verteidiger, Ärzte, Rechtsanwälte oder Journalisten. Während bei Priestern und Verteidigern beispielsweise Beschlagnahmungen unzulässig sind, fallen Rechtsanwälte und Journalisten in eine untere Klasse, in der Ermittlungsmaßnahmen in Verhältnismäßigkeiten gestellt werden. Informantenschutz aktuell nicht gewährleistet Das Bundesjustizministerium sieht nun vor, Rechtsanwälte in den Kreis geschützter Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Danach wären Ermittlungen im Umfang ihres Zeugnisverweigerungsrechts unzulässig. Der Presserat will diesen Schutz auch auf Journalisten ausgeweitet sehen. Es reiche nicht aus, im Rahmen ihres Zeugnisverweigerungsrechts zu verbieten, die Wohnräume von Journalisten zu überwachen oder deren Papiere zu beschlagnahmen, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Kommunikation möglich blieben. Dem Presserat zufolge kann der Informantenschutz aktuell nicht gewährleistet werden. Es bedürfe daher eines umfassenderen Schutzes von Journalisten in der Strafprozessordnung. Schließlich erfülle die Presse in der Demokratie eine wichtige Aufgabe, Missstände an die Öffentlichkeit zu bringen. "Die Einschränkung der Recherchefreiheit ist eine potenzielle Gefahr für die Demokratie", sagt Presserat-Sprecher Bernd Hiller. (Ende)
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