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Fr, 10.02.2012
pte20100209001 Bildung/Karriere, Unternehmen/Finanzen
Ausländische Namen am Arbeitsmarkt unerwünscht
Ethnische Diskriminierung noch immer hoch
Bonn (pte001/09.02.2010/06:00) - Stellenbewerber mit ausländischen Namen werden auf dem Arbeitsmarkt noch immer eklatant benachteiligt. Wie die Universität Konstanz und das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) aufzeigen, ist ethnische Diskriminierung bei der Jobvergabe durch Unternehmen nach wie vor an der Tagesordnung. Bewerber mit vergleichbaren Qualifikationen werden demnach ausschließlich aufgrund ihres deutsch klingenden Namens bevorzugt. Selbst Staatsbürgerschaft und Deutschkenntnisse spielen dabei offenbar keine Rolle. Hochqualifizierte Bewerber mit Namen türkischer Herkunft erhalten den Angaben zufolge trotz inhaltlich gleichwertiger Bewerbungsunterlagen, vergleichbarer Qualifikationen und Fähigkeiten sowie deutscher Staatsbürgerschaft und Muttersprache von Unternehmen um 14 Prozent weniger positive Antworten als ihre Mitwerber mit deutschen Namen. In kleinen Betrieben sei die Ungleichbehandlung mit 24 Prozent sogar noch deutlicher ausgeprägt. Der Unterschied sei auf standardisierte Auswahlverfahren bei Großunternehmen zurückzuführen, die weniger Raum für subjektive Einschätzungen ließen. Gesetze unzureichend Trotz Fachkräftemangel ist der Grad ethnischer Diskriminierung von hochqualifiziertem Personal hoch. Offenbar wird gerade in jenen Branchen diskriminiert, die weniger von Fachkräftemangel betroffen sind, vermuten die Experten. In den USA, Großbritannien oder Schweden würden ethnische Minderheiten aber noch stärker benachteiligt als hierzulande. Um an der Situation jedoch etwas zu ändern und eine vollständige Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern zu erreichen, seien Gesetze alleine unzureichend. "Das Antidiskriminierungsgesetz genügt sicher nicht. Es ist fraglich, ob weitere Gesetze die Problematik lösen können. Ein allgemeines Umdenken der Arbeitgeber und insbesondere die verstärkte Verwendung von standardisierten Bewerbungsverfahren wäre wohl anzuraten", meint Leo Kaas, Professor an der Universität Konstanz, auf Nachfrage von pressetext. Teufelskreis Diskriminierung Mit begleitenden Empfehlungsschreiben früherer Arbeitgeber haben Jobsuchende mit ausländischer Abstammung "annähernd die gleichen Chancen" wie deutsche Bewerber, teilt das IZA mit. Dies sei als Beleg für "statistische Diskriminierung" zu deuten. Personalmanager könnten die Persönlichkeitseigenschaften von Arbeitsuchenden türkischer Herkunft schlechter einschätzen. "Erst wenn benachteiligten ethnischen Gruppen die Gelegenheit gegeben wird, sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen, können sie die Vorurteile gegenüber ihrer vermeintlichen geringeren Eignung ausräumen." Ethnische Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt (PDF-Download): (Ende)
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