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Mi, 08.02.2012
pte20091016006 Politik/Recht, Medien/Kommunikation
100.000 Euro Steuergeld für eine Traueranzeige
"Öffentliches Interesse" als Begründung für Schaltserie fraglich
Wien (pte006/16.10.2009/07:15) - Vergangene Woche teilten Finanzminister Josef Pröll und seine Staatssekretäre Reinhold Lopatka und Andreas Schieder mit großer Bestürzung das Ableben des 34-jährigen Büroleiters von Lopatka, Holger Fürst, mit. Nur einen Tag später veranlasste das Finanzministerium die Schaltung von Traueranzeigen in österreichischen Tageszeitungen mit einem Mediabudget von 100.000 Euro. Ein "öffentliches Interesse" kann allerdings schwer argumentiert werden, da Holger Fürst keine politische Funktion inne hatte. Wie pressetext aus informierten Kreisen erfuhr, waren die Ausgaben beim Ableben von Altkanzler Fred Sinowatz im vergangenen Jahr deutlich geringer. Die Schaltserie wurde vom Bundespressedienst im Bundeskanzleramt in Auftrag gegeben und von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer abgezeichnet. Die Traueranzeigen wurden unter anderem in den Tageszeitungen "Die Presse", "Der Standard" und "Wirtschaftsblatt" abgedruckt. In der Trauermitteilung des Finanzministeriums https://www.bmf.gv.at/Presse/Oktober/10572.htm wird der ehemalige "Format"-Journalist Holger Fürst als "erfahrener und professioneller Mitarbeiter" dargestellt. Fürst war seit Dezember 2008 Leiter des Büros von Staatssekretär Lopatka. Marcin Kotlowski, Sprecher von Staatssekretär Ostermayer, rechtfertigt die Schaltserie gegenüber pressetext mit den tragischen Umständen, die Fürsts Tod begleiten. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kleinkinder. "Holger Fürst war ein sehr engagierter Mitarbeiter und hatte sowohl zu Kanzler wie auch Vizekanzler ein äußerst gutes Verhältnis. Die Schaltungen in den Tageszeitungen sollen deren tiefe Betroffenheit und Trauer zum Ausdruck bringen", erklärt Kotlowski. Ausgaben im Graubereich Derartige Ausgaben der Ministerien sind nicht geregelt und befinden sich in einem Graubereich. "Es gibt keine verbindlichen Regeln, was ein Minister zur Information der Öffentlichkeit tun darf, wie das zu geschehen hat und was das kosten darf", erläutert Heinz Hattinger, Rechnungshof-Referent des Grünen Parlamentklubs, gegenüber pressetext. Zwar hat der Rechnungshof vor einigen Jahren Richtlinien für Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien erarbeitet, um Auswüchse bei den Ausgaben für Werbeschaltungen einzugrenzen. Zu Traueranzeigen selbst nimmt der Rechnungshof allerdings nicht Stellung. "Indirekt sind derartige Anzeigen aber sehr wohl erfasst, da kaum geltend gemacht werden kann, dass ein legitimes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit mit diesen Anzeigen befriedigt wird", so Hattinger. (Ende)
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