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pte20090916015 in Business

Frankreich segnet Internetsperren für Filesharer ab

Entschärfter Gesetzesentwurf lässt Richter über Web-Blockaden entscheiden


Paris (pte015/16.09.2009/11:05)

Die französische Nationalversammlung hat in den Nachmittagsstunden des gestrigen Dienstags einen wesentlichen und äußerst umstrittenen Teil des neuen Anti-Piraterie-Gesetzes (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/090311027/) verabschiedet. Kernpunkt des mithilfe der Mehrheit der konservativen Partei Union pour la majorité présidentielle (UMP) mit 285 gegen 225 Stimmen abgesegneten Entwurfs ist dabei die Frage, mit welchen Sanktionen man künftig illegalen Filesharern begegnen will. Im zur Abstimmung eingereichten Gesetzesvorschlag wird ausdrücklich festgelegt, dass Nutzern, die nachweislich bei einer derartigen Rechtsverletzung erwischt werden, nach dreimaliger Abmahnung gänzlich der Internetzugang gekappt werden soll. Nachdem der Verfassungsgerichtshof Mitte Juni die ursprüngliche Fassung dieses Teils des Entwurfs für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde nun eine leicht entschärfte Version vorgelegt. In dieser wird festgestellt, dass einzig und allein einem Richter die letztendliche Entscheidungskompetenz über die Verhängung von Internetsperren zusteht.

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