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Sa, 04.02.2012
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pte20090827029 Unternehmen/Finanzen, Politik/Recht
Protokollpflicht setzt Anlageberater unter Druck
Beratungsprotokolle versprechen Kunden mehr Sicherheit
Anleger sind nun gesetzlich besser vor falscher Beratung geschützt (Foto: pixelio/C.Hautumm)
Anleger sind nun gesetzlich besser vor falscher Beratung geschützt (Foto: pixelio/C.Hautumm)

Berlin/Korschenbroich (pte029/27.08.2009/12:00) - Als Resultat der Finanzkrise wächst nun auch der Druck auf Anlageberater. Der Gesetzgeber hat im Rahmen eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Falschberatung eine umfassende Dokumentationspflicht der Kundengespräche eingeführt. Ab 1. Januar 2010 wird es für Anlageberater somit verpflichtend, Protokolle ihrer Beratungstätigkeit zu erstellen. Investitionswillige sind so zukünftig besser geschützt, während die neue Regelung für Anlageberater ein hohes Maß an Mehraufwand bedeutet. "Generell halte ich die Protokollpflicht für keine gute Idee. Ein Gespräch besteht ja in der Regel nicht nur aus den gesprochenen Wörtern, sondern noch aus vielen anderen Interaktionen. Die Frage ist, wie man das alles protokollieren soll", sagt Peter Edinger, Geschäftsführer der Top-Service All-Finanz-Planungen GmbH http://www.honorarberater.de und Vorstandsmitglied des Finanzplaner-Bundesverbands http://www.finanzplaner-deutschland.de , im Gespräch mit pressetext.

Zudem räumt die Neuregelung Anlegern bei telefonischer Anlageberatung nun ein Rücktrittsrecht von einer Woche ab Erhalt des Beratungsprotokolls ein. Auch die Verjährungsfrist soll verlängert werden. Bislang verfielen Schadensersatzansprüche nach drei Jahren. Künftig passiert dies erst drei Jahre nach Bemerken des Schadens durch den Kunden, spätestens aber nach zehn Jahren. Kunden haben also künftig bei eventuell aufgrund mangelnder Aufklärung auftretenden Verlusten die Möglichkeit, ihre Anlageberater in die Pflicht zu nehmen.

Die Protokolle über die Beratungsgespräche müssen Anlageberater den Anlegern zukünftig vor Abschluss eines Vertrags aushändigen. Inhalt der Protokolle sind unter anderem die Angaben der Kunden während des Beratungsgesprächs, die Wünsche im Bezug auf die Geldanlage und die vom Berater dann tatsächlich empfohlenen Anlagen. "Um ganz sicher zu gehen, sollten Anlageberater somit im Zweifelsfall alles protokollieren, was sie Kunden erzählen. Selbst wenn es nur ein Telefongespräch ist, in dem ein Kunde nur kurz etwas nachfragt", sagt er.

Zum Problem wird die neue Regelung, wenn Kunden behaupten, das Beratungsprotokoll nicht erhalten zu haben. Das Gesetz sieht vor, dass nur der Berater das Protokoll unterschreiben muss. Die Beweispflicht, dass das Protokoll tatsächlich an den Kunden übergeben wurde und auch inhaltlich richtig ist, liegt beim Anlageberater. "Dem Kunden dürfte das sicher reichen, aber grundsätzlich finde ich das widersinnig", sagt Edinger gegenüber pressetext. Eine mögliche Lösung für dieses Dilemma sehen manche Anlageberater in der Verwendung elektronischer Notariats-Services wie eWitness http://www.ewitness.eu .

Solche Lösungen ermöglichen es dem Anlageberater, seine Protokolle an einen gesicherten Server zu schicken, wo die Daten elektronisch versiegelt und dann an den Kunden weitergeleitet werden. Eine Kopie verbleibt auf dem Server des Online-Notars. Durch die Verwendung von Hash-Werten - sogenannten elektronischen Fingerabdrücken - sowie der genauen Protokollierung der Transaktionen haben Anlageberater im Zweifelsfall die Möglichkeit, zu beweisen, dass sie das Protokoll an den Anleger verschickt haben und dass es inhaltlich korrekt ist. Ob dies vor Gericht als Beweis ausreicht, ist unsicher. "Viele Menschen sind nicht imstande, einen E-Mail-Client zu bedienen geschweige denn elektronisch verschlüsselte Daten zu öffnen. Dass das Protokoll beim Anleger ankommt, heißt noch lange nicht, dass es dieser auch öffnen und lesen kann", sagt Edinger. Diese Tatsache müsse man berücksichtigen. Wirkliche Klarheit, wie sich das neue Gesetz in der Praxis auswirken wird, werde ohnehin erst herrschen, wenn die ersten Rechtsstreits vor Gericht ausgetragen werden.

(Ende)

Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Dominik Erlinger
Tel.: +43-1-81140-309
E-Mail:
pressetext.deutschland
   
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