pte20090812010 in Business
Hollywood gewinnt Real-DVD-Rechtsstreit
Kopiersoftware darf per einstweiliger Verfügung nicht vertrieben werden
San Francisco (pte010/12.08.2009/11:01)
Das US-Unternehmen RealNetworks muss im Prozess um die Rechtmäßigkeit seiner DVD-Kopiersoftware RealDVD http://www.realdvd.com einen herben Rückschlag hinnehmen. Nach fast einem Jahr harter Verhandlungen und einem bereits verhängten vorläufigen Verkaufsverbot (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/081006024/), hat der Bundesgerichtshof in San Francisco nun entschieden, dass die umstrittene Software auch weiterhin nicht vertrieben werden darf. Marilyn Hall Patel, zuständige Richterin im vorliegenden Fall, gab dabei den auf Anklägerseite vertretenen Hollywood-Filmstudios Recht und stellte fest, dass ein derartiges Tool gegen die Urheberrechtsrichtlinien des "Digital Millennium Copyright Acts" verstoße. Dieser erweitert die Rechte von Copyright-Inhabern und kriminalisiert jegliches Vervielfältigen von kopiergeschützten Werken, insbesondere solchen, die mit einem CSS-Schutz versehen sind wie etwa DVD-Filme.
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