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pte20090701028 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
Videonetzwerk sichert öffentliche Ordnung
Italienische Provinz Brescia setzt auf Prävention durch Überwachung
Netz an Videokameras soll öffentliche Ordnung aufrecht erhalten (Foto: aboutpixel.de)
Netz an Videokameras soll öffentliche Ordnung aufrecht erhalten (Foto: aboutpixel.de)

Brescia (pte028/01.07.2009/13:50) - Die auf Sicherheitstechnik spezialisierte Mega Italia SpA http://www.megaitalia.it mit Sitz in Torbole Casaglia hat ein kameragestütztes Netzwerk zur Überwachung des Straßenverkehrs und der öffentlichen Sicherheit in der oberitalienischen Provinzhauptstadt Brescia und deren Einzugsgebiet eingerichtet. Zu den Aufgaben der in drei Jahren entwickelten "Piattaforma Provinciale" gehören die Aufdeckung besonderer Gefahrensituationen, die Vorbeugung von Vandalismus und Störung des öffentlichen Friedens sowie die Verhinderung der Zerstörung von Gemeinschaftsgütern oder kommunalen Eigentums.

"Brände und Unfälle, aber auch Verkehrsstaus und deren Ursachen werden in Echtzeit ermittelt", erklärt Hauptgeschäftsführer Pietro Varone. Dadurch werden die lokalen Ordnungskräfte in die Lage versetzt, ohne größeren Zeitverlust einzuschreiten." Ergänzt wird das in 42 Gemeinden der Provinz installierte und mit Fernkameras ausgestattete System durch das "Network Video Recorder". Dieses macht Aufnahmen rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche.

Mit dem Netzwerk verbinden können sich neben der Einsatzzentrale der Mega Italia Telecomando auch die kommunalen und provinzialen Polizeistationen, um einzelne Situationen direkt am Bildschirm zu verfolgen und auszuwerten. "Die Videoplattform kann auch wirksam zur Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt werden", bestätigt Varone. Zur fachgerechten Handhabung des Systems bietet Mega Italia einen kostenlosen Lehrgang mit theoretischer und praktischer Ausbildung unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Datenschutz. Das Unternehmen ist zudem für die Reparatur und Wartung zuständig.

Abgesehen von wenigen Ausnahmen müssen die Videoaufzeichungen spätestens nach sieben Tagen gelöscht werden. Möglich geworden ist die Einführung des kameragestützten Monitoringsystems durch das von der Regierung in Rom verabschiedete Gesetz vom 23. Februar 2009, das den Gemeinden eine Benutzung an öffentlichen oder einem breiten Publikum zugänglichen Orten erlaubt.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Harald Jung
Tel.: +43-1-81140-300
E-Mail:
pressetext.austria
   
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