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pte20090629013 in Business

Online-Marketing in der rechtlichen Grauzone

Unternehmen in puncto Markenschutz zu blauäugig


Wien (pte013/29.06.2009/10:30)

Immer mehr Unternehmen verlagern ihre Marketing- und Werbeaktivitäten ins Internet und begeben sich damit oft unbewusst in rechtliche Grauzonen. Denn viele sind sich bisher nicht darüber im Klaren, wie mit den Themen Marken- und Datenschutz online richtig umzugehen ist. Dass sich Firmen bei der Benutzung von Marketing-Tools wie Google Adwords oder Google Analytics schnell auf rechtlich dünnem Eis bewegen können, wird allzu oft noch übersehen. Das liegt einerseits daran, dass sich die Werbetreibenden häufig nur unzureichend über Marken- und Datenschutzfragen informieren. Gleichzeitig steckt aber auch auf rechtlicher Seite vieles noch in den Kinderschuhen. "Online-Marketing ist als eigene Materie nicht unmittelbar gesetzlich geregelt. Hier spielen viele Rechtsbereiche - wie etwa Marken- und Wettbewerbsrecht, Mediengesetz, Datenschutzgesetz oder Telekomgesetz - hinein", erklärt Bettina Windisch-Altieri, Rechtsanwältin und Expertin auf dem Gebiet IT- und Internetrecht http://www.windischlaw.com , im pressetext-Interview.

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