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So, 12.02.2012
pte20090319027 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Inzestprozess: "Medien blieb redaktionelle Informationsfreiheit verwehrt"
Österreichische Praxis im Umgang mit Journalisten kritisiert
St. Pölten (pte027/19.03.2009/12:17) - Der Inzestprozess von St. Pölten, bei dem heute, Donnerstag, bereits das Urteil gesprochen werden soll, hat nicht nur in Österreich eine breite Diskussion über die Freiheiten der Presse und die Persönlichkeitsrechte der Opfer ausgelöst. Im Mittelpunkt der Aufregung steht dabei vor allem die Entscheidung des Landesgerichtes St. Pölten, die Verhandlungen angesichts des erwarteten Medienansturms weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden zu lassen. "Natürlich ist das eine äußerst schwierige Gratwanderung zwischen der Informationspflicht der Medien und dem Schutz der Opfer, die nur jeweils konkret von Fall zu Fall entschieden werden kann", stellt Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) http://www.djv.de , im pressetext-Interview fest. Auch in Deutschland habe es bereits Gerichtsverfahren gegeben, bei denen die Medien aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen worden seien. "Im Sinne des Opferschutzes ist dieses Vorgehen auch nicht zu kritisieren. Die österreichische Praxis im aktuellen Fall scheint mir aber überaus rigide zu sein und würde in Deutschland sicherlich viel Kritik hervorrufen", so Zörner. Um das enorme Interesse des in Scharen angereisten internationalen Journalistentrosses befriedigen zu können, setzt man im aktuellen Fall auf eine sogenannte "Pool"-Lösung, die vorsieht, dass Bildmaterial des im Gerichtssaal zugelassenen ORF-Kamerateams unentgeltlich auch anderen Medien zur Verfügung gestellt werden muss. "Bei derart spektakulären Fällen kommt es aufgrund des großen Medieninteresses oft vor, dass nicht alle Journalisten im Gerichtssaal untergebracht werden können. Es reicht aber nicht, dass man denjenigen, die nicht hinein dürfen, Bilder zur Verfügung stellt. Journalisten müssen die Möglichkeit haben, im Rahmen der redaktionellen Informationsfreiheit selbst darüber zu entscheiden, welches Material sie für ihre Berichterstattung verwenden", kritisiert Zörner. Diese Möglichkeit sei im Verlauf des Inzestprozesses vielen Medienvertretern vollkommen verwehrt geblieben. Gleichzeitig weist der DJV-Sprecher aber auch darauf hin, dass gerade bei so schwerwiegenden Themen wie dem Inzestfall von Amstetten dem Opferschutz eine enorm wichtige Rolle zukomme. "Oberste Maxime muss stets der Schutz der Privatsphäre der Opfer sein", betont Zörner. Dass die österreichischen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner angesichts der Sensationsgier einiger Medienvertreter im Fall Josef F. nun sogar eine Medienreform angekündigt und ein Gesetz in Aussicht gestellt habe, das den Identitätsschutz für die Opfer verbessern soll, sehe man in Deutschland allerdings mit einiger Skepsis. "Es ist uns zwar noch nicht bekannt, wie die konkreten Maßnahmen der Frau Minister aussehen sollen. Wenn Politiker nach einer strengeren Regulierung der Medien rufen, sind Journalisten aber in der Regel gut damit beraten, besonders wachsam zu sein", erläutert Zörner. "Journalisten müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Persönlichkeitsrechte zu schützen sind", erklärt die Justizministerin in einem aktuellen Interview mit der Wiener Stadtzeitung "Falter" http://www.falter.at . Um dem "Paparazzi-Unwesen" entgegenzuarbeiten, wäre auch die "eine oder andere Strafbestimmung" für Journalisten möglich. "Ich halte es nicht für besonders sinnvoll, dass einzelne Journalisten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden sollen", entgegnet Zörner. Der DJV-Sprecher habe den Eindruck, dass sich die Frau Ministerin noch etwas eingehender mit der Materie befassen müsse. "Es ist in diesem Zusammenhang unbedingt notwendig, zwischen Journalisten und Paparazzi zu differenzieren. Erstere sind einem bestimmten berufsethischen Maßstab verpflichtet und erfüllen eine wichtige Kontrollfunktion in der Öffentlichkeit", so Zörner abschließend. (Ende)
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