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pte20090217025 Tourismus/Reisen, Politik/Recht
Saftige Strafen für Verkehrsdelikte in Slowenien
Nichtmitführen von Reisedokumenten kostet bis zu 500 Euro
Graz/Wien (pte025/17.02.2009/11:48) - Wer in Slowenien ein Verkehrsdelikt begeht, muss mit saftigen Geldstrafen rechnen. Einer Aussendung des Landespolizeikommandos Steiermark http://www.bundespolizei.gv.at/steiermark zufolge wird aber auch das Nichtmitführen eines Reisedokuments - also eines Reisepasses oder Personalausweises - mit Bußgeldzahlungen von bis zu 500 Euro bestraft. Die Polizeibeamten haben das Recht Fahrzeuge, Wertgegenstände oder Dokumente bis zur Bezahlung des Strafbetrags sicherzustellen, wie das Landespolizeikommando Steiermark in einer Aussendung mitteilt. "Die Aussendung, die wir gemacht haben, soll in erster Linie zur Aufklärung der Rechtslage in Slowenien dienen", meint Helmut Leopold vom Landespolizeikommando Steiermark im pressetext-Interview. Kommentieren wolle man die Strafhöhen nicht, denn das sei die Angelegenheit eines jeden souveränen Staates. "Wir haben bei der Polizeiinspektion in Bad Radkersburg nachgefragt, um die aktuellen Strafsätze zu verifizieren. Der Dienststellenleiter der Polizeistation Gornja Radgona hat die Strafsätze den österreichischen Kollegen mitgeteilt", erklärt der hochrangige Polizeibeamte. Demnach kann das Nichtmitführen eines Reisedokumentes bis zu 500 Euro kosten. Wer die Mautvignette nicht bezahlt hat, muss mit einer Strafe von 300 Euro rechnen. Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen von nur zehn Kilometer pro Stunde im Ortsgebiet betragen 80 Euro, von elf bis 20 Kilometer pro Stunde 250 Euro. "In den vergangenen Wochen wurden vermehrt österreichische Staatsbürger in Slowenien wegen diverser Verwaltungsübertretungen zu übermäßig hohen Geldstrafen verurteilt", bestätigt der Polizist. So wurde dem Bundespolizeikommando Bad Radkersburg mitgeteilt, dass ein Mann aus Goritz bei Radkersburg am 19.11.2008 in Korovci angehalten wurde. Er hatte kein Reisedokument mit und musste 250 Euro Strafe zahlen. Eine Kopie der Strafverfügung wurde dem Landespolizeikommando Graz übermittelt. "Auch innerhalb der EU ist das Mitführen von Reisedokumenten erforderlich", betont Leopold. Ebenso wie bei Verkehrsdelikten sind die Strafmaße für das Zuwiderhandeln unterschiedlich. "Vor Ort gibt es keine Möglichkeit rechtlich etwas gegen diese Strafen zu unternehmen", meint der Rechtsanwalt Felix Fuchs http://www.sommerfuchs.at gegenüber pressetext. Es sei bekannt, dass Betroffene, die sich weigern die Strafe zu bezahlen, an der Ausreise gehindert werden. "Im slowenischen Rechtssystem gibt es natürlich die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen Strafen anzustreben." Es sei jedoch aufgrund der Kosten-Nutzen-Rechnung zu überlegen, ein Verfahren in einem anderen Land anzustreben, meint der Anwalt. "Jedes Jahr vor der Urlaubszeit informieren die Automobilclubs Autofahrer darüber, wie viel Übertretungen der Verkehrsordnungen kosten können. Die Strafsätze differieren europaweit sehr stark voneinander", erklärt der Jurist. Im Prinzip bleibe einem Autofahrer, der erwischt wird, eigentlich nur die Möglichkeit, die Strafe zu bezahlen. (Ende)
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