VORSCHAU

PRESSETERMINE
Wiener Rathaus
27.05.2012 00:00
Käfigturm
29.05.2012 00:00
Stadthaus Luzern
29.05.2012 00:00

AKTUELLES PRESSEFOTO

IR Nachrichten
25.05.2012 09:50 BENE AG
25.05.2012 08:55 Wienerberger AG
24.05.2012 08:15 Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG


WETTER
Graz: Gewitter
21°
Innsbruck: sonnig
21°
Linz: sonnig
19°
Wien: sonnig
20°
© wetter.net

Stadtname / PLZ

AKTIENKURSE
 
HIGHTECH
Sa, 26.05.2012
Meldung drucken Artikel weiterleiten
pts20090210010 Politik/Recht, Computer/Telekommunikation
Pressefach Pressefach
e-center kritisiert Fehlurteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung
Brandneues Buch des e-centers behandelt die Tendenz zum Überwachungsstaat

Wien (pts010/10.02.2009/10:08) - Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem heute verkündeten Urteil (C-301/06) die auf Kompetenzwidrigkeit gestützte Klage der Republik Irland auf Nichtigerklärung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie abgewiesen. Österreich ist daher zur gesetzlichen Einführung einer flächendeckenden und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verpflichtet.

Die Vizedirektoren des e-centers, Lukas Feiler und Maximilian Raschhofer, haben sich in dem bei facultas.wuv vor wenigen Tagen erschienen Buch "Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?" ausführlich mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt. "Dieses Urteil ist als Fehlurteil einzustufen. Richtigerweise kommt der Europäischen Gemeinschaft keine Kompetenz zur Schaffung derartiger Überwachungsinstrumente zu", meint Lukas Feiler.

Nach der für die Richtlinie gewählten Rechtsgrundlage des Artikel 95 EG-Vertrag können nur Normen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben, erlassen werden, erklärt Maximilian Raschhofer. Da bei der Richtlinie jedoch nicht das Funktionieren des Binnenmarktes, sondern die Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten im Vordergrund stand, wäre die Richtlinie für nichtig zu erklären gewesen, so Raschhofer.

Lukas Feiler weist darauf hin, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Richtlinie bei weitem noch nicht ausgeräumt sind: "Bei der Richtlinie handelte es sich um den schwerwiegendsten Grundrechtseingriff in der Geschichte des Gemeinschaftsrechts. Da die Republik Irland jedoch nur die Kompetenzwidrigkeit und keine Grundrechtswidrigkeiten geltend gemacht hat, konnte der Europäische Gerichtshof keine grundrechtliche Beurteilung vornehmen", erklärt Lukas Feiler.

Wie in dem Buch "Auf dem Weg zum Überwachungsstaat?" ausführlich dargestellt, ist eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nicht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre (Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) vereinbar.

Österreich ist - jedenfalls bis auf weiteres - zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Derzeit liegt ein Ministerialentwurf vor, der vom e-center in einer Stellungnahme an das Parlament heftig kritisiert wurde. "Auf den österreichischen Gesetzesgeber kommt hier eine äußerst schwierige Aufgabe zu. Neben dem Grundrecht auf Privatsphäre werden auch Fragen des Kostenersatzes für zum Speichern von Daten verpflichtete Provider zu klären sein", meint Raschhofer.

(Ende)

Aussender: Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht
Ansprechpartner: Mag. Lukas Feiler
Tel.: +43 (0)699/1108 3854
E-Mail:
Europäisches Zentrum für E-Commerce und Internetrecht
   
Wie fanden Sie diese Meldung?
Weitersagen
likes dislike Share Share |
FACEBOOK
ETARGET

FOCUSTHEMA


SPECIALS


Werbung
middleAdvertising