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pte20081112025 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Maradona über argentinische Suchmaschinen unauffindbar
Einstweilige Verfügung zwingt Betreiber zur Zensur
Auf Yahoo Argentinia werden bestimmte Suchresultate zensiert (Foto: ar.yahoo.com)
Auf Yahoo Argentinia werden bestimmte Suchresultate zensiert (Foto: ar.yahoo.com)

Buenos Aires (pte025/12.11.2008/12:40) - Wer derzeit über die argentinischen Webseiten von Yahoo und Google nach dem berühmten Fußball-Star Diego Maradona sucht, wird von den wenigen zu Tage geförderten Ergebnissen enttäuscht sein. Ausschlaggebend für die mageren Resultate ist ein bereits seit längerer Zeit andauernder Rechtsstreit zwischen den Internetkonzernen und Maradona, mehreren Dutzend Models sowie einigen anderen öffentlichen Persönlichkeiten des Landes. Diese hatten vor nunmehr knapp einem Jahr eine Sammelklage gegen die Suchmaschinenbetreiber eingebracht. Im Mittelpunkt des Gerichtsstreits steht dabei die Frage, ob Suchmaschinenanbieter für die von ihnen aufgelisteten Inhalte anderer Webseiten verantwortlich zu machen sind oder nicht. Ein argentinisches Gericht hatte den Klägern Recht gegeben und eine einstweilige Verfügung gegen die Suchmaschinenunternehmen erlassen, die diese zur Blockade bestimmter Inhalte zwingt.

"Google hat eine entsprechende Unterlassungsklage zum Blockieren von Referenzen zu bestimmten Individuen auf seiner argentinischen Seite erst erhalten, nachdem wir eine freiwillige Zensur abgelehnt haben", erklärt Alberto Arebalos, Google-Sprecher für Lateinamerika, gegenüber Cnet. Ursprünglich sei alles von einer Gruppe von etwa 70 Models ausgegangen. Diese hatten über einen Anwalt eine Sammelklage gegen die Internetunternehmen eingebracht, mit der Forderung, Suchergebnisse zu ihren Namen zu blockieren. Hintergrund war das Auftauchen mehrerer Fotos der Models auf Porno-Webseiten. "Wir haben daraufhin angeboten, einzelne problematische Links zu blocken", schildert Arebalos. Dieses Angebot wurde von den Klägern allerdings abgelehnt und es entbrannte ein Rechtsstreit, der von einem argentinischen Richter zu Gunsten der Models entschieden wurde.

Resultat des umstrittenen Verfahrens ist eine einstweilige Verfügung gegen Yahoo und Google, die beide Unternehmen zur Zensur der eigenen Suchergebnisse verpflichtet. Dies führt dazu, dass etwa bestimmte Schlüsselwörter oder ganze URLs nicht bei den Resultaten von Suchanfragen zu finden sind. An diesen Informationen interessierte Nutzer werden mit einer eingeblendeten Nachricht darauf hingewiesen, dass einige Ergebnisse aufgrund des Gerichtsentscheids nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen. "Dieses Urteil wäre in den USA oder in Europa so wohl nicht möglich gewesen. In den Vereinigten Staaten spricht das Bundesgesetz etwa die Suchmaschinenanbieter ausdrücklich von der Verantwortung für Inhalte auf anderen Webseiten frei", meint Arabalos.

"Nach geltender Rechtsauffassung in Deutschland können Suchmaschinenanbieter nicht generell für die Inhalte von Drittanbietern verantwortlich gemacht werden", stellt Max-Lion Keller, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de , auf Anfrage von pressetext fest. Es gebe insoweit ein Haftungsprivileg für Suchmaschinenbetreiber. "Wenn man die Anbieter allerdings darauf aufmerksam macht, dass eine konkrete Seite rechtswidrige Inhalte enthält, unterliegen sie einer Prüfungspflicht. Das bedeutet, dass der Betreiber dann zu einer Bewertung zu kommen hat, ob die entsprechende Seite tatsächlich derartiges Material enthält", erläutert Keller. Wenn die Rechtswidrigkeit nachgewiesen ist, sei der Betreiber der Suchmaschine verpflichtet, die betroffene Seite zu sperren.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Markus Steiner
Tel.: +43-1-81140-317
E-Mail:
pressetext.austria
   
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