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pte20081011001 Unternehmen/Finanzen, Handel/Dienstleistungen
Mitarbeiter müssen nicht um Betriebsrente bangen
Sicherungsfonds geben Zinsgarantie - Übereiltes Handeln fehl am Platz
Frankfurt am Main (pte001/11.10.2008/06:00) - Arbeitnehmer, die in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, müssen selbst dann nicht um ihr Erspartes bangen, wenn Arbeitgeber wegen der Finanzmarktkrise ins Schlittern geraten. Dies ist das Ergebnis einer Erhebung des Consulting- und Outsourcing-Spezialisten Mercer http://www.mercer.com . Die Experten kommen bei ihrer Analyse zu dem Ergebnis, dass bei einer externen Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge keine Gefahr eines Verlustes besteht. Schließlich kommen in den meisten Fällen bei internen Finanzierungsmodellen Pensionssicherungsvereine für entstandene Schäden auf. Zudem kann sich ein Großteil der Angestellten auf eine strenge Sicherung der Anlagen verlassen. Denn Direktversicherungen und Pensionskassen müssen den gesetzlich restriktiven Regeln entsprechen. "Übereiltes Handeln ist derzeit nicht angebracht. Anleger sollten in diesen Tagen vor allem einen kühlen Kopf bewahren. Angestellte sind bei Investitionen in die Betriebsrente nur wenig betroffen, da es in den meisten Fällen ein sogenanntes Leistungsversprechen gibt, das gesetzlich abgesichert ist", unterstreicht Peter A. Doetsch, Geschäftsführer für den Bereich betriebliche Altersversorgung bei Mercer Deutschland, gegenüber pressetext. Da der Gesetzgeber vorschreibt, dass Anlagen für die Altersvorsorge nur in sichere Staatsanleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere investiert werden dürfen, müssen sich Einzahler derzeit keine Sorgen machen. Doetsch weist darauf hin, dass die Versicherer nur maximal 35 Prozent der Anlage in spekulative Aktiengeschäfte investieren dürfen. Dies geht zwar zulasten der Rendite, kann sich in Zeiten wie diesen jedoch auszahlen. Indem beispielsweise auch alle Lebensversicherungen abgesichert sind, sollten diese derzeit auch nicht überstürzt gekündigt werden. Schließlich können sich Arbeitnehmer in den meisten Fällen auf Zinsgarantien verlassen, die bei aktuellen Vertragsabschlüssen für Neukunden in der Regel bei 2,25 Prozent im Jahr liegen. "Auch wenn sich die Finanzkrise weiter fortsetzen sollte und Banken oder Versicherer daran kaputt gehen, muss der einzelne jedenfalls nicht um seine Betriebsrente fürchten", sagt Doetsch gegenüber pressetext. Über diese Einschätzung herrscht in der Finanzbranche weitestgehend Einigkeit. Schließlich steht hinter dem Versorgungsversprechen zum Beispiel bei Lebensversicherungen und bei den von Versicherungen rückgedeckten Unterstützungs- und einigen Pensionskassen die gesetzliche Auffanggesellschaft in Form des Sicherungsfonds Protector. "Einschränkend sollte jedoch darauf verwiesen werden, dass nur die Pensionskassen Protector angehören, die sich auf freiwilliger Basis dazu entschlossen haben", unterstreicht Doetsch weiter. Sollten Banken oder Versicherer pleite gehen, bräuchten viele Arbeitnehmer jedoch nicht in Panik verfallen, so der Insider. Denn eine nach der Pleite eingeleitete Insolvenz erfasst nicht die dort verwalteten Sondervermögen wie zum Beispiel Investmentfonds. Einlagen sind durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert und im Zuge der jüngst übernommenen Garantie durch den Staat unlimitiert gesichert. Problematisch wird es Doetsch zufolge jedoch immer dann, wenn die Versorgungszusage bei Vorsorgeprodukten direkt vom Kapitalmarkt abhängt. Davon betroffen sind fondsgebundene Lebensversicherungen oder fondsorientierte Zusagen. Es droht jedoch kein Totalverlust, da zumindest die eingezahlten Beiträge als Leistung garantiert sein müssen. (Ende)
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