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Sa, 26.05.2012
pts20080822006 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
LinzNet: Veto gegen Zonenteilung Österreichs
Beschwerde gegen Aufhebung der Telekom-Regulierung in Ballungsräumen
Linz (pts006/22.08.2008/09:30) - Der unabhängige Internetprovider LinzNet hat gegen den im Juli 2008 erlassenen Bescheid M1/07-534 der Telekom Control Kommission (TKK) Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Dieser Bescheid teilt Österreich in zwei Zonen und hebt gleichzeitig die Regulierung von Wholesale-(Wiederverkaufs-) Internetanschlüssen in der urbanen Zone 1 auf. Kleinere Betreiber hatten bisher aufgrund der Telekom-Regulierung das Recht, Internetanschlüsse in Gebieten wo sie nicht tätig waren von der Telekom Austria (TA) zuzukaufen, um österreichweit an Endkunden herantreten zu können. Ab 1.1.2009 sollte es der TA (laut Bescheid) möglich sein, solche Reseller-Anschlüsse und auch Verträge mit Resellern betreffend der Zone 1 zu kündigen. Damit wären Konsumenten gezwungen, wieder auf Produkte der Telekom Austria umzusteigen. Genau diese Monopolstellung war jedoch in den Jahren 2000/2001 Auslöser für die Einführung der Regulierung und Schaffung einer Regulierungsbehörde. Schon der Entwurf des Bescheides, der Anfang 2008 öffentlich wurde, schlug große Wogen in der Telekom-Branche. 38 alternative Anbieter bekamen im Verfahren Parteistellung und brachten auch massive Änderungsforderungen ein. Jedoch fanden sich diese Vorschläge nicht im schließlich erlassenen Bescheid wieder - ein Großteil der Landeshauptstadt St. Pölten wurde sogar "noch schnell" in die Zone 1 aufgenommen, wo alternative Anbieter nun Nachteile bekommen würden. Das Verfahren wurde im Eiltakt "durchgepeitscht", ohne Einsprüche und Bedenken vieler Verfahrensparteien in den Bescheid einfließen zu lassen. Deshalb sieht LinzNet eine enorme zukünftige Benachteiligung für alternative Anbieter und auch für neu in den Markt eintretende Unternehmen. Es sei zu erwarten, dass aufgrund des beschlossenen "Schutzes der Telekom Austria" kein weiteres Unternehmen plant, als neuer Konkurrent in den Ring zu steigen. Die Regulierungsbehörde sei jedoch besonders im zukünftigen Glasfaserausbau (Next Generation Network) gefordert, faire Rahmenbedingungen für die anstehenden neuen Investitionen zu schaffen. Telekom Austria wäre - in der neu geschaffenen Zone 1 - nicht verpflichtet, Mitbewerbern automatisch ihre Leitungen vermieten zu müssen und könnte so allein ihre bestehenden, auf Steuergeldern basierenden Netze ausbauen und erweitern. Dabei wäre genau in diesem Zukunftsbereich der Mitbewerb zu fördern, sind es die Breitbandanschlüsse, die wesentlich mitverantwortlich sind für Entwicklung und Wohlstand von Wirtschaft und Bevölkerung. Die Linzer Kunden seien nicht betroffen, so Geschäftsführer Rainer Skarke, den Linzer Markt habe man mit Entbündelung und Glasfaser großflächig erschlossen, jedoch "ist es unsicher ob der Bescheid der TKK - ein Geschenk an die Telekom Austria - nicht diese zu neuen Aktionen gegen ihre Mitbewerber ermuntern würde. Eine Wahlfreiheit der Konsumenten und faire Marktbedingungen sind unverzichtbar - die Regulierungsbehörde soll zukünftig einschreiten statt beobachten", so Skarke. Über LinzNet (Ende)
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