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Fr, 25.05.2012
pte20080521004 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Löschung von Terror-Videos auf YouTube gefordert
Google weist Anliegen von US-Senator mit Verweis auf Rechtslage zurück
Washington (pte004/21.05.2008/06:20) - Der US-Senator Joe Lieberman hat die Online-Videoplattform YouTube http://www.youtube.com und seine Branchenkollegen dazu aufgefordert, jegliches von terroristischen Organisation wie der Al-Qaida produzierte Videomaterial von ihren Plattformen zu entfernen. Gleiches gelte für alle Inhalte, in denen Sympathiebekundungen gegenüber derartigen Gruppierungen und Ideologien zu finden sind. Wie das Branchenportal Cnet berichtet, hat der Vorsitzende des Senatsausschusses für Heimatschutz und Regierungsangelegenheiten gestern, Montag, einen Brief an den Google CEO Eric Schmidt geschickt, in dem er seinen Forderungen Nachdruck verleiht. Die Internetkonzerne würden sich nicht genug dafür engagieren, um solche schädlichen Inhalte aus ihrem Angebot zu löschen. In einem Antwortschreiben verweigert Google die Forderungen des Senators und verweist auf die gängige Rechtslage, die jedem Nutzer das Recht auf freie Meinungsäußerung einräume. Zudem gebe es in den USA derzeit kein entsprechendes Gesetz, das Betreiber von Webangeboten zur Entfernung derartiger Inhalte verpflichte. Google solle endlich Maßnahmen ergreifen, um der "Verbreitung der Ziele und Methoden derjenigen, die den Tod von unschuldigen Zivilisten wollen", einen Riegel vorzuschieben, fordert Lieberman. Bei der Suche im YouTube-Archiv sei er auf "Dutzende" Videos gestoßen, die mit islamistischen Logos gekennzeichnet sind oder die schreckliche Angriffe auf amerikanische Soldaten im Irak und in Afghanistan zeigen. In anderen Beiträgen sei das Training an Waffen zu sehen oder es würden Reden der Al-Qaida-Führer gezeigt. YouTube werde von den Terroristen als Instrument zur Propagandaverbreitung missbraucht und trage somit zur Radikalisierung des Konflikts bei, kritisiert Lieberman. Das Videoportal habe hierfür zwar eigene inhaltliche Richtlinien formuliert, ihre Einhaltung werde aber unzureichend kontrolliert. Selbst wenn in einigen der Videos Angriffe zu sehen seien, bei denen US-Soldaten verletzt oder gar getötet werden, würden diese nicht von der Seite entfernt. Der Betreiber von YouTube, der Internetgigant Google, reagiert eher gelassen auf diese Vorwürfe. Die Hinweise Liebermans seien zwar prinzipiell hilfreich, seine Forderungen müssten aber dennoch verweigert werden. "Wir respektieren und verstehen seine Ansichten. YouTube will seine Nutzer aber dazu ermutigen, das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen", heißt es dazu im offiziellen Blog des Unternehmens. Dies beinhalte auch das Recht, unpopuläre Ansichten zu vertreten. "Wir glauben, dass YouTube, gerade weil es ein sehr breites Spektrum an vertretenen Meinungen wiedergibt, als Plattform an Wert gewinnt", kontert der Internetkonzern. Eine pauschale Löschung aller Videos der fraglichen Gruppen werde deshalb abgelehnt. "Nach deutschem Recht wäre in diesem Zusammenhang vor allem der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches relevant", erklärt Max-Lion Keller, Rechtsexperte der IT Recht Kanzlei http://www.it-recht-kanzlei.de , auf Anfrage von pressetext. Dieser lege beispielsweise eindeutig fest, dass Volksverhetzung, also der Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aus religiösen, ideologischen oder politischen Gründen, verboten ist. "Ob tatsächlich ein Strafbestand besteht, ist im Einzelfall sicher nicht einfach zu entscheiden", räumt Keller ein. "Wenn ein Betreiber auf eindeutig rechtswidrige Inhalte in seinem Webangebot hingewiesen worden ist und sich dann immer noch weigert, diese zu entfernen, können die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn vorgehen", so Keller abschließend. (Ende)
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