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pte20080515038 Unternehmen/Finanzen, Handel/Dienstleistungen
"Schweizer Bankgeheimnis begünstigt Wirtschaftskriminalität"
Entlassener Banker kritisiert Machenschaften in Steueroasen
Harsche Kritik am Schweizer Bankenrecht (Foto: pixelio.de, Rolf van Melis)
Harsche Kritik am Schweizer Bankenrecht (Foto: pixelio.de, Rolf van Melis)

Frankfurt am Main/Köln (pte038/15.05.2008/13:54) - Im Zuge der Ermittlungen deutscher Finanzbehörden nach Steuersündern, die Steueroasen in der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich nutzen, hat nun der Bankenmanager Rudolf Elmer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde gegen das Schweizer Bankenrecht eingelegt. Wie die Financial Times Deutschland heute, Donnerstag, berichtet, wirft der Finanzexperte dem Schweizer Bankenrecht eine "kriminelle Unterstützung für Wirtschaftskriminalität" vor. Steuerhinterziehung würde somit nicht nur im großen Stil begünstigt, sondern auch aktiv zu realisieren versucht. "Die Schweiz hat sich bereits seit der Nazizeit als logistisches Zentrum der internationalen Wirtschaftskriminalität etabliert. Von daher kann ich dieses Vorhaben nur gut heißen", unterstreicht Werner Rügemer, Vorsitzender der Business Crime Control http://www.wirtschaftsverbrechen.de , gegenüber pressetext.

Elmer, der bis zu seiner Entlassung für die Privatbank Julius Bär http://www.juliusbaer.com im karibischen Steuerparadies der Kaimaninseln tätig war, verfügt eigenen Angaben nach über Daten zu 300 dort ansässigen Konten. Diese brisanten Informationen wolle er jedoch nicht veröffentlichen oder verkaufen. Ziel der Beschwerde seien somit nicht primär steuerflüchtende Privatleute oder Unternehmen als vielmehr das "Schweizer System des Bankgeheimnisses". "Dieses System begünstigt die Organisation und Bereitstellung einer finanziellen Parallelstruktur. Durch anonyme Konten, undurchsichtige Treuhänder und nicht zuletzt durch die in die Kritik geratenen Stiftungen entzieht man sich der in anderen Rechtsstaaten gültigen Gesetze für den Finanzmarkt", verdeutlicht Rügemer.

Finanzexperten nach gestaltet sich vor allem die Gesetzeslage, die es Zeugen in Rechtsfällen erlaubt, anonym zu bleiben, als eines der größten Probleme. "Wenn das Bankgeheimnis durch die Aussagen in Gefahr gebracht wird, bleiben Zeugen anonym. Dies bedeutet zwangsläufig, dass faire Verhandlungen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind", sagt Rügemer auf Nachfrage von pressetext. Laut dem Bericht könnte die von Elmer angestrebte Beschwerde auch angesichts der Ermittlungen der deutschen Behörden gegen Liechtenstein an Bedeutung gewinnen (pressetext berichtete: http://pte.at/pte.mc?pte=080214039 ). Elmers Plänen nach sollen die Informationen über Steuerhinterziehungen bei Julius Bär, die über die Kaimaninseln abgewickelt wurden, dem Straßburger Gericht in Form von internen Protokollen und Beweisen über gefälschte Dokumente vorgelegt werden.

Diese Beweise sollen Elmer in seiner Argumentation stützen, dass Julius Bär wissentlich zur Steuerhinterziehung ermutigt habe. Zudem wirft der ehemalige Bankmanager den Schweizer Behörden vor, dass diese seine Menschenrechte und die seiner deutschen Frau und seines Kindes verletzt haben, indem sie die Teile des Bankengesetzes nutzten, die die Möglichkeit einer nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlung einräumen. Unterdessen haben Schweizer Regierungsvertreter Elmers Leseart des Gesetzes zurückgewiesen. "Den Banken ist das Rechtsbrechen bewusst. Schließlich nutzen sie wissentlich die Möglichkeiten der über die Jahre entstandenen Steueroasen in Form einer kaskadenartigen Hintereinanderschaltung im Netzwerk aus", so Rügemer. Nach Schätzungen der Deutschen Steuer-Gewerkschaft haben allein die deutschen Bundesbürger mittlerweile zwischen 300 und 400 Mrd. Euro im steuerbegünstigten Ausland angelegt - vor allem in der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg.

(Ende)

Aussender: pressetext.schweiz
Ansprechpartner: Florian Fügemann
Tel.: +43-1-81140-305
E-Mail:
pressetext.schweiz
   
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