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pts20080417022 Politik/Recht, Computer/Telekommunikation
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e-center warnt vor "Tod des E-Commerce"
Antrag von SPÖ und ÖVP gefährdet Geschäftsverkehr im Internet

Wien (pts022/17.04.2008/12:01) - Verträge im Internet sollen nach der Vorstellung der Regierungsfraktionen im Nationalrat nur noch dann geschlossen werden können, wenn der User ein zusätzliches Bestätigungs-E-Mail versendet. Die Experten des "europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht" (e-center) warnen vor den Konsequenzen einer solchen Regelung.

Im Nationalrat wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP ein Entschließungsantrag (650/A(E) XXIII. GP) verabschiedet, wonach die österreichische Bundesregierung ersucht wird auf EU-Ebene dafür einzutreten, "dass ein online abgeschlossener Vertrag nur dann gültig wird, wenn dieser Vertragsabschluss mit einem Extra-Mail durch den Internetuser bestätigt wird".

Hierdurch sollen neue Formen der "Internet-Abzocke" bekämpft werden. Immer mehr User nehmen im Internet "Gratis"-Angebote in Anspruch (z.B. Ahnenforschung oder Lebensprognosen). Im Nachhinein stellt der Diensteanbieter mit Verweis auf das "Kleingedruckte" Entgeltforderungen. Zahlt der User nicht, wird ein Inkassobüro oder ein Anwalt eingeschaltet.

Für das Zustandekommen eines Vertrages ein Bestätigungs-E-Mail zu verlangen, würde dem österreichischen E-Commerce jedoch nahezu einen Todesstoß versetzen. "Bis der potenzielle Kunde die Bestellungs-Bestätigung per Mail erhalten hat, vergehen in der Regel einige Minuten. Der Prozentsatz der potentiellen Kunden, der dann noch daran denkt, als Antwort hierauf ein Bestätigungs-E-Mail zu versenden, wäre mit Sicherheit gering. Der Bestellungsprozess wäre für viele Nutzer schlicht zu umständlich und unübersichtlich", erklärt Lukas Feiler, Vizedirektor des e-centers.

Darüber hinaus sind laut Feiler derartige versteckte Entgeltsklauseln ohnedies bereits nach geltendem Recht meist ungültig. Geschäftsmodelle, die auf der Geltendmachung nicht bestehender Forderungen beruhen, würden sich nicht dadurch bekämpfen lassen, dass der Gesetzgeber das Nichtbestehen der Forderungen nochmals betont.

Bei dem "Kleingedruckten", auf das sich der Diensteanbieter beruft, handle es sich grundsätzlich um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Da die entsprechende Entgeltsklausel jedoch für den User nachteilig sei und er mit ihr nach dem Erscheinungsbild der Website auch nicht zu rechnen brauche, sei die Entgeltsklausel in vielen Fällen gemäß § 864a des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) unwirksam.

Als wesentlich zweckmäßigere Alternative zum geplanten Vorgehen schlägt Feiler vor, derartige Geschäftspraktiken in Verwaltungsstraftatbestände aufzunehmen. Nach geltendem Recht sei die neue Praktik der Diensteanbieter nämlich nicht strafbar, erläutert Feiler: "Es handelt sich jedenfalls um keinen gerichtlich strafbaren Betrug (§ 146 Strafgesetzbuch), da der Diensteanbieter den User nicht über Tatsachen täuscht, sondern bloß eine falsche Auffassung bezüglich der Vertragsauslegung vertritt."

"Legistische Maßnahmen gegen diese neuen Formen der "Internet-Abzocke" erscheinen durchaus sinnvoll. Hierbei sind jedoch stets die Auswirkungen auf den E-Commerce im Allgemeinen zu berücksichtigen", so Feiler abschließend.

(Ende)

Aussender: europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht
Ansprechpartner: Lukas Feiler
Tel.: 43 (0)1/535 46 60
E-Mail:
europäisches zentrum für e-commerce und internetrecht
   
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