pte20080326023 in Business
Promi-Bildberichterstattung: Urteil kein Freibrief für die Medien
Medienrechtsexperte sieht Fehlen katalogartiger Kriterien
Hamburg/Berlin (pte023/26.03.2008/12:45)
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), dass der Schutz der Pressefreiheit auch bei unterhaltenden Beiträgen über das Privat- und Alltagsleben von Prominenten gilt, ist trotz der positiven Beurteilung durch den Deutschen Journalisten-Verband kein Freifahrtschein für die Medien. Denn die Information darf nicht allein der Neugierbefriedigung der Leser dienen. Zu diesem Schluss kommt der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Ralph Oliver Graef von der Kanzlei Unverzagt von Have http://unverzagtvonhave.com .
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