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Mo, 13.02.2012
pte20080206038 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Britische Behörde verbietet diskriminierende Werbung
Werbeexperte: "Grenzüberschreitungen sind in Deutschland ein Randphänomen"
London (pte038/06.02.2008/16:55) - Die britische Advertising Standards Authority (ASA) http://www.asa.org.uk hat eine Werbekampagne verboten, in der Homosexuelle diskriminierend dargestellt werden. Wie die Online-Ausgabe des Guardian berichtet, hatte eine mobile Reklametafel mit der Aufschrift "Ziel der Homosexuellen: Abschaffung der Familie" zu Beschwerden von besorgten Bürgern geführt. Die Anzeige stelle eine Beleidigung dar und sei "keine akkurate Darstellung der Ansichten Homosexueller", lautet die Kritik. Die gesamte Kampagne sei Ausdruck für ein "stillschweigend akzeptiertes antisoziales Verhalten" und dürfe nicht weiter verbreitet werden. Die hinter der Werbeanzeige stehende christliche Organisation Christian Congress for Traditional Values (CCTV) beruft sich hingegen als Rechtfertigung auf ein "allgemeines Verständnis", das innerhalb Großbritanniens herrsche und demzufolge Homosexuelle nicht unbedingt mit Familienwerten in Verbindung gebracht werden. "Solche Grenzüberschreitungen sind in Deutschland eher ein Randphänomen", meint Volker Nickel, Sprecher des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) http://www.zaw.de , im Gespräch mit pressetext. Der Vergleich mit Großbritannien falle aber schon alleine aufgrund einer grundlegend anderen rechtlichen Ausgangssituation schwer. "Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Regierung eigene Werbegesetze erlassen hat, setzt man dort auf Selbstkontrolle", erklärt Nickel. "Während bei uns also der Richter über eine derartige Grenzverletzung entscheidet, kann in Großbritannien die ASA ein konkretes Verbot aussprechen", ergänzt der Werbeexperte. Deutsche Bundesbürger könnten sich in solchen Fällen aber an den Werberat wenden, der mit einer Durchsetzungsquote von 97 Prozent ein wichtiges Gremium für die Werbekontrolle darstelle. "Entscheidend ist aber, dass der Werberat in Deutschland keine Klagebefugnis innehat", stellt Nickel fest. Diese sei ein zentrales Steuerelement, das nur dem Verbraucherschutz und einigen anderen Organisationen zur Verfügung stehe. "Wenn ein Verbraucher beispielsweise eine Beschwerde an den Werberat übermittelt, wird diese an die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weitergeleitet", schildert Nickel. Erst diese sei dann dazu befugt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Um das System noch effizienter zu gestalten, habe der Werberat eine spezielle Kooperationsvereinbarung mit der Wettbewerbszentrale abgeschlossen. Die ASA rechtfertigte das Verbot der umstrittenen Werbekampagne vor allem damit, dass mit der darin wiedergegebenen Botschaft ein negatives Pauschalurteil über die ganze Homosexuellen-Community abgegeben werde. Dies sei auf keinen Fall zulässig, auch wenn die Aussage - wie im vorliegenden Fall - wohl mit den Ansichten der hinter der Kampagne stehenden Auftraggeber übereinstimmen würde. "Wir haben bei dieser Aussage und der Art, wie sie in Erscheinung tritt, die große Befürchtung, dass sie sowohl für die Gemeinschaft der Homosexuellen als auch für die Verfechter des Gleichheitsgedankens ein Ärgernis darstellt", fasst ein ASA-Sprecher die zentralen Gründe für das ausgesprochene Verbot zusammen. (Ende)
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