pte20080125001 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Erotikunternehmer feiert gerichtliche Niederlage als Sieg

"Zensurmöglichkeit durch Internetprovider im Porno-Bereich nicht mehr gegeben"


Unternehmer Huch freut sich über gerichtlichen Entscheid (Foto: huchmedien.de)
Unternehmer Huch freut sich über gerichtlichen Entscheid (Foto: huchmedien.de)

Mainz (pte001/25.01.2008/06:00) "Endlich hat ein Oberlandesgericht der Haftung deutscher Provider für pornographische Angebote Dritter einen Riegel vorgeschoben." Mit diesen Worten hat der Mainzer Unternehmer Tobias Huch im Gespräch mit pressetext seine gerichtliche Niederlage bezüglich der Sperrung von Google kommentiert (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=080124026 ). Ihm sei es bei dem Gerichtsverfahren ohnehin nicht darum gegangen zu gewinnen, sondern er habe ein größeres Ziel im Auge gehabt. "Der Entscheid des Oberlandesgerichtes Frankfurt über die Verantwortlichkeit von Internetprovidern für pornographische Inhalte hat eine enorme Tragweite", erklärt Huch. Mit dem rechtskräftigen Entscheid sei die Möglichkeit zur Ausübung von Zensur über den Weg der Internetprovider nun nicht mehr gegeben.

"Ich wollte mit meinem Vorstoß auf die Unstimmigkeiten im deutschen Jugendschutz hinweisen", schildert Huch die Beweggründe hinter seinem Vorgehen. Insbesondere die Überprüfung der Tragweite von gesetzlichen Haftungsfreistellungen sei ihm ein Anliegen gewesen. "In dieser Frage hat eine Kammer des Landesgerichtes bisher der anderen widersprochen", fügt er hinzu. So sei der Internetprovider Arcor im Oktober vergangenen Jahres dazu verurteilt worden, den Zugang zum Videoportal YouPorn zu sperren, da dieses pornographische Inhalte frei zugänglich im Internet anbiete. "Dieser Beschluss ist meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr aufrecht zu erhalten", so der Unternehmer. Denn wenn eine Suchmaschine wie Google, wo wesentlich bedenklichere Inhalte zu finden sind als auf YouPorn, nicht gesperrt werden müsse, dürfe dies auch nicht für das Porno-Portal gelten. "Mir geht es in diesem Zusammenhang auch um Verhältnismäßigkeit", betont Huch.

"Meinungs- und Kommunikationsfreiheit ist für mich ein wichtiger Punkte", erläutert der Unternehmer weiter. Es könne nicht sein, dass diese aufgrund von grundsätzlich falschen Vorstellungen durch Zensur und staatliche Kontrolle immer weiter eingeschränkt werde. "Einfache Pornographie ist nicht jugendgefährdend", führt Huch aus und beruft sich dabei auf wissenschaftliche Ergebnisse namhafter Experten. Sein Ziel sei die Liberalisierung der diesbezüglichen Gesetzgebung, insbesondere die Abschaffung des § 184c des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung pornographischer Inhalte in Online-Medien verbietet. "Derartige Richtlinien schaden dem Jugendschutz eher, als dass sie ihm nützen", kritisiert Huch. Als frei denkender Mensch müsse man gegen solche Bestrebungen vorgehen und mit veralteten Denkansätzen aufräumen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte vergangenen Dienstag das Begehr der Huch Medien GmbH zurückgewiesen, demzufolge der Internetprovider Arcor seinen Kunden keinen Zugang zu zwei Google-Domains gewähren sollte. Insgesamt hat der Mainzer Unternehmer nach eigenen Angaben nach mehreren Verfahren bereits an die 1,5 Mio. Euro an Gerichts- und Anwaltskosten aus eigener Tasche bezahlen müssen. Geld sei aber nicht alles, persönlich hätten sich diese Ausgaben spätestens mit dem aktuellen Urteil ausgezahlt. "Ich bin davon überzeugt, dass ich das Richtige tue", meint Huch abschließend.

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