VORSCHAU

PRESSETERMINE
Veranstaltungssaal des Vereins Erbiz
13.02.2012 00:00
Studio Palmyra
13.02.2012 00:00
Hotel Ramada Berlin-Alexanderplatz
13.02.2012 00:00


IR Nachrichten


WETTER
Graz: stark bewölkt
Innsbruck: wolkig
-1°
Linz: wolkig
-5°
Wien: wolkig
-3°
© wetter.net

Stadtname / PLZ

AKTIENKURSE
 
MEDIEN
Mo, 13.02.2012
Meldung drucken Artikel weiterleiten
pte20071203025 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Verlinkung auf illegale Inhalte hat gerichtliches Nachspiel
Rechtsexperte: "Auch Printbereich ist betroffen"
Eine Verlinkung zum Anbieter illegaler DVD-Software kann teuer kommen (Foto: pixelio)
Eine Verlinkung zum Anbieter illegaler DVD-Software kann teuer kommen (Foto: pixelio)

München (pte025/03.12.2007/13:55) - Nach dem Urteil des Landgericht München gegen den Heise-Verlag, das die Verlinkung in Medienmeldungen auf Anbieter illegaler Software unter Strafe stellt, rät Anwalt Max-Lion Keller von der IT-Rechts-Kanzlei München http://www.IT-Recht-Kanzlei.de zur Vorsicht. "Es ist kein Problem, solange in einem Bericht allgemein etwa über die Umgehung von Kopierschutz geschrieben wird. Vorsichtig sollte man jedoch sein, wenn man durch einen Link beispielsweise eine konkrete Anleitung dazu gibt", so Keller im Gespräch mit pressetext.

Das Landgericht München hatte im Hauptsacheverfahren (Az: 21 O 6742/07 vom 14. 11. 2007) entschieden, dass Internetlinks nicht zulässig seien, die auf illegale Software verweisen. Begründet wurde dies damit, "dass das Setzen von Hyperlinks wegen derer Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann". Bereits zuvor hat das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Heise untersagt, auf die Firma Slysoft zu verlinken, die mit AnyDVD eine Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen anbietet.

Ähnlich sieht den Sachverhalt naturgemäß die Musikindustrie: "Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird", kommentiert Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) http://www.musikindustrie.de/ . Laut dem BVMI ist bereits das Setzen eines Links eine Aufforderung zum illegalen Handeln.

"Die Frage ist, warum setzen Medien Links, die bewusst auf Anbieter von illegaler Software verweisen. Ist dies für die Berichterstattung notwendig", fragt Keller im pressetext-Interview. Ähnlich verhält sich dies laut Keller, wenn Medien auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie etwa Musikvideos auf YouTube oder ähnlichen Portalen verlinken.

Aber auch der Printbereich ist in diesem Bereich nicht mit einem Persilschein ausgestattet. "Wir haben bereits ein paar Mal eine Rüge etwa gegen Computerzeitschriften ausgesprochen, die in Artikeln bewusst Links auf Anbieter von illegaler Software gedruckt haben", erläutert Arno H. Weyand, Referent des Beschwerdeausschusses vom Deutschen Presserat http://www.presserat.de/ , im pressetext-Gespräch.

(Ende)

Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Michael Fiala
Tel.: +43-699-10847619
E-Mail:
pressetext.deutschland
   
Wie fanden Sie diese Meldung?
Weitersagen
likes dislike Share Share |
FACEBOOK
MONSTER JOBCORNER

FOCUSTHEMA


SPECIALS


Werbung
middleAdvertising