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Fr, 25.05.2012
pte20070717035 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
BGH-Urteil: Niederlage für Schulwerbung
Kelloggs Badminton-Set für 139,50 Euro
Berlin (pte035/17.07.2007/13:46) - Der Bundesgerichtshof (BGH) http://www.bundesgerichtshof.de hat nach vierjähriger Prozessdauer eine Werbeaktion der Lebensmittelfirma Kellogg Deutschland http://www.kelloggs.de für das Produkt Frosties für wettbewerbswidrig erachtet. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) http://www.vzbv.de , der die Klage eingereicht hatte, heißt es in dem Urteil, die Werbung sei geeignet, die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. "Wir hoffen, dass mit den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs der immer weiter um sich greifenden Kommerzialisierung an Schulen dauerhaft Einhalt geboten werden kann", sagt Edda Müller, vzbv-Vorstand. Kellog zeigt sich von dem Urteil unbeeindruckt. "Kellogg nimmt das vom BGH gefällte Urteil zur Kenntnis. Für Kellogg hat das Urteil keinerlei Auswirkungen , da die beklagte Aktion ohnehin nur einmalig durchgeführt werden sollte", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Konzerns gegenüber pressetext. Für den vzbv hat das Urteil jedoch erhebliche politische Relevanz. Das Verfahren gegen die Firma Kellogg fand im Rahmen einer Kampagne statt, in der systematisch kinder- und jugendbezogene Werbung vom vzbv überprüft wurde. Bei der Werbeaktion mit dem Titel "Kellogg's Frosties für den Schulsport" warb Kellogg auf der Verpackung damit, dass Schüler "Tony Taler" sammeln sollten. Ab einer Anzahl von 50 Talern - was 50 Frosties-Packungen entspricht - erhielt man ein Badminton-Set, was nach Berechnungen des vzbv einem Betrag in der Höhe von 139,50 Euro entspricht. Eine Gerichtsentscheidung steht in einem weiteren Verfahren, das der vzbv gegen Bahlsen eingeleitet hat, noch aus. Bei dieser Werbeaktion konnten Eltern und Schüler durch den Kauf von Bahlsen-Produkten Punkte sammeln und so eine finanzielle Unterstützung für eine Klassenfahrt erhalten. (Ende)
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