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Fr, 25.05.2012
pts20070620041 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
Hintergrundgespräche zur Vorratsdatenspeicherung
Delegation des e-centers bei zukünftigem Vorsitzenden des Justizausschusses
Wien (pts041/20.06.2007/14:50) - Im Gespräch mit dem zukünftigen Vorsitzenden des Justizausschusses im Parlament, Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP), forderten gestern Vertreter des europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht (e-center) eine die Grundrechte der Bürger schonende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Der sich derzeit in der Gesetzwerdungsphase befindliche Entwurf zu einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der die so genannte "Data-Retention-Richtlinie" in Österreich umgesetzt werden soll, war Anlass des gestrigen Parlamentsbesuches der e-center-Delegation, der unter anderem auch Rechtsexperten der Telekom Austria, der Mobilkom Austria und von T-Mobile angehörten. Bereits vor einigen Wochen hat das e-center seine erheblichen Bedenken gegen die geplante Gesetzesnovelle durch eine ausführliche Stellungnahme (nachzulesen unter http://www.e-center.eu) in das Begutachtungsverfahren eingebracht. Nunmehr wurde auch im direkten Gespräch mit einem Volksvertreter die rechtspolitische Problematik des vorliegenden Entwurfes diskutiert. Mag. Heribert Donnerbauer, der ab Herbst den Vorsitz im Justizausschuss des Parlaments übernehmen wird, erklärte, dass er sich durchaus der schwierigen Gratwanderung zwischen dem Datenschutz einerseits und angemessener Hilfsmittel für der Kriminalitätsbekämpfung andererseits bewusst sei. Prinzipiell habe er aber mit der Vorratsdatenspeicherung kein Problem: "Alleine durch die Speicherung der Daten ist der Bürger noch nicht beeinträchtigt", so Donnerbauer. Dem wurde vor allem von Seiten der in der Delegation vertretenen Rechtsanwälte entgegen gehalten, dass sich mit dieser Argumentation fast jede Art der Überwachung rechtfertigen ließe. Universitätsprofessor Wolfgang Zankl, Leiter des e-center, merkte dazu an: "Wenn man die Daten schon speichern will, dann sollte man die Speicherdauer zumindest so kurz wie möglich halten. Außerdem sollte man nicht über das von der EU vorgegebene Ziel hinaus schießen und auf jeden Fall den Zugriff auf die Daten nur zum Zweck der Verfolgung von schweren Straftaten erlauben." Zur ebenfalls kontroversen und konfliktträchtigen Frage der Kostentragung forderte Zankl: "Wenn wir die Daten zur Terrorismusbekämpfung speichern, dann muss man auch sagen, dass das im öffentlichen Interesse liegt - daher hat die öffentliche Hand und nicht das Mobilfunkunternehmen oder der Mobilfunkkunde die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu tragen." Donnerbauer versprach, die Anregungen des e-centers und vor allem die der direkt betroffenen Mobilfunkunternehmen in die weitere Diskussion miteinzubeziehen. (Ende)
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