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pte20070212026 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
Gratis telefonieren: Jetzt wird T-Mobile geklagt
Konsumentenschutz bezeichnet Werbung als irreführend
Wien (pte026/12.02.2007/13:45) - Die Diskussion um Fair Use und Gratistelefonie greift nach One nun auch auf andere Mobilfunkanbieter über. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) http://www.vki.at hat im Auftrag des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz http://www.bmsg.gv.at nun eine Klage gegen T-Mobile eingebracht. Den Vorwurf der "irreführenden Werbung" handelte sich T-Mobile mit dem Tarif "Superzeit" ein, der als Gratis-Telefonieangebot in mehrere Netze beworben wird. Die Konsumentenschützer kritisieren, dass sich in sämtlichen Werbungen kein Hinweis auf das 1.000-Freiminuten-Limit der jeweiligen "Gratis-Netze" findet. Eine Reihe von Kunden beschwerte sich beim VKI über Telefonrechnungen von Hundert Euro und mehr, da sie im Glauben gratis zu telefonieren die Minutengrenze überschritten und mit 25 Cent pro Minute zur Kasse gebeten wurden. Gegenüber pressetext hat T-Mobile-Sprecherin Andrea Karner die anhängige Klage bestätigt. Man sei bemüht in Zusammenarbeit mit dem VKI eine Lösung zu finden, so Karner. Den Vorwurf der irreführenden Werbung wies sie zurück, gab aber auch zu, dass zumindest bei der vorangegangenen Werbekampagne der Hinweis auf die Minutenobergrenze ausgespart wurde. "Es liegt uns natürlich fern, Kunden zu täuschen. Gleichzeitig hat man in der Werbung aber nicht so viel Zeit und Platz, um sämtliche Vertragsdetails abzubilden", so Karner weiter. Die Kampfansagen aller Anbieter führt sie auf den harten Wettbewerb auf dem österreichischen Markt zurück, räumte aber ein, dass dieser nicht auf Kosten der Kunden gehen dürfe. Diese Gefahr sieht man beim Verein für Konsumenteninformation ungeachtet der Beteuerungen der Mobilfunker allerdings gegeben. "Kundenfreundlicher wäre es sicher, auf derartige Werbungen zu verzichten", meint Ulrike Docekal, Rechtsexpertin beim VKI, im Gespräch mir pressetext. Kunden rät sie, sich bei Vertragsabschluss sehr genau über etwaige Freiminutenlimits und darüber hinaus anfallende Kosten zu informieren. Im T-Mobile-Fall wies eine entsprechende Vertragsklausel Kunden auf die Limits hin. Den Gang vor Gericht beschreitet der VKI deswegen über den Umweg der "irreführenden Werbung" - ein Umstand, der Mitbewerber A1 mit einem ähnlichen Tarif vor Ungemach bewahren könnte. A1 bietet den eigenen Tarif "Zero", der nach ähnlichem Prinzip wie die Angebote der Mitbewerber funktioniert, unter dem Slogan "0 Cent, so viel Sie wollen" an. Der entsprechende Hinweis auf die 1.100-Freiminutenbegrenzung für Festnetz-Telefonie und die je nach Tarif frei wählbaren Fremdmobilnetze findet sich ebenfalls im Kleingedruckten - und das dem VKI zufolge sowohl in den Werbekampagnen als auch in den Tarifverträgen. "Für Kunden ist natürlich auch so eine Vorgehensweise ärgerlich. Vor Gericht hätten wir in dem Fall aber wohl nur wenig Chancen", so Docekal gegenüber pressetext. (Ende)
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