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Fr, 25.05.2012
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pte20070201039 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
US-Armee überwacht Soldaten-Blogs
Electronic Frontier Foundation klagt US-Verteidigungsministerium
(c) Freedom of Information Act
(c) Freedom of Information Act

San Francisco (pte039/01.02.2007/13:55) - Die US-Armee überwacht die Blogs und Postings ihrer Soldaten über eine Armeeeinheit namens Army Web Risk Assessment Cell (AWRAC), die darüber entscheidet, ob ein Blog online bleiben darf, verändert oder entfernt werden muss. Dabei werden Sicherheitsrisiken gegen das Recht auf Meinungsfreiheit aufgewogen. Allerdings rechtfertigt es das US-Verteidigungsministerium nicht, über Details des Blog-Überwachungsprogramms RWAC zu schweigen, so die Ansicht der Electronic Frontier Foundation (EFF) http://www.eff.org . Daher hat die EFF nun eine Klage gegen das US-Verteidigungsministerium eingereicht hat, denn dieses reagierte nicht auf deren Forderung, Informationen über die Funktionsweise des Programms bekannt zu geben.

Laut Zeitungsberichten sollen einige US-Soldaten aufgrund der Aktivitäten des AWRAC Postings gekürzt oder ihre Blogs ganz geschlossen haben. "Soldaten sollten die Freiheit haben ihre Gedanken zu bloggen, insbesondere in einem so kritischen Moment in der nationalen Debatte über den Irak-Krieg", betont Marcia Hofmann, EFF-Anwältin. Sicherlich erforderten militärische Aktionen einen gewissen Grad der Geheimhaltung, jedoch habe die Öffentlichkeit das Recht zu erfahren, wenn die Armee Soldaten, die ihre Meinung äußern, zum Schweigen bringe, so Hofmann weiter.

Die Bestimmungen für Militär-Blogger sehen vor, dass diese sich registrieren müssen. Soldaten im Irak müssen ihre Websites bei der Leitung registrieren, ebenso wie diejenigen, die auf diesen Websites posten. Einheitskommandanten sind verpflichtet die Websites vierteljährlich zu prüfen. Der freie US-Journalist Paul Rieckhoff zitiert in seinem Weblog http://www.huffingtonpost.com/theblog/archive/paul-rieckhoff aus den Bestimmungen für Militär-Blogger: "Risiken der Herausgabe von Informationen müssen gegen den Nutzen von Internetveröffentlichungen abgewogen werden", heißt es dort. Allerdings liegt dieses Abwägen allein im Ermessen der AWRAC. EFFs Klage bezieht sich daher auf die Frage, die das Verteidigungsministerium der EFF schuldig geblieben ist, nämlich wie und nach welchen Kriterien AWRAC die Blogs überwacht. Die EFF reichte die Klage im Rahmen ihres FLAG-Projects ein und beruft sich dabei auf den Freedom of Information Act http://www.foia.com .

Harald Kammerbauer, Sprecher beim Presse- und Informationsstab des Bundesministeriums der Verteidigung, sind keine Soldaten-Blogs bei der Deutschen Bundeswehr bekannt. Es sei aber nicht auszuschließen, dass es diese gibt. "Soldaten der Bundeswehr haben die gleichen Rechte wie Staatsbürger. Soldaten dürfen auch Kritik äußern, solange diese als persönliche Meinung gekennzeichnet ist", erklärt Kammerbauer im Gespräch mit pressetext. In dienstlichen Angelegenheiten sei allerdings Verschwiegenheit zu wahren, so Kammerbauer weiter.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Linda Osusky
Tel.: +43-1-81140-317
E-Mail:
pressetext.austria
   
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