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Mo, 13.02.2012
pts20061206028 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
Rechtsunsicherheit im vorweihnachtlichen E-Commerce
Informationsdefizite im Online-Handel
Wien (pts028/06.12.2006/12:00) - Der vorweihnachtliche Handel bringt den E-Commerce in Schwung, zeigt aber - so eine Untersuchung des e-centers - auch Rechtsdefizite auf, die bei Anbietern und Konsumenten für erhebliche Probleme sorgen können. Das E-Commerce-Gesetz und andere Gesetze verpflichten Betreiber von Websites und damit insbesondere auch von Webshops zur Erfüllung zahlreicher Informationspflichten. So müssen z.B. genaue Instruktionen über den Zugang und den Ablauf der Bestellung gegeben werden und die Vertragsbestimmungen sind speicher- und ausdruckbar zur Verfügung zu stellen. Unterliegt der Dienst dem Mediengesetz, muss über Beteiligungen, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Gesellschafter und andere Unternehmensstrukturen informiert werden. Die Erfüllung dieser Informationspflichten - insbesondere jener des E-Commerce-Gesetzes, die für reibungslose Vertragsabwicklungen sorgen sollen - ist nicht nur im Interesse des Nutzers, sondern sorgt auch für Rechtssicherheit beim Anbieter, ist doch deren Verletzung mit Verwaltungsstrafen bedroht und kann - wie zahlreiche Gerichtsverfahren zeigen - auch Klagen von Mitbewerbern nach sich ziehen. Eine Studie des europäischen zentrums für e-commerce und internetrecht http://www.e-center.eu , der grössten europäischen Plattform für Rechtssicherheit im E-Commerce, hat über 200 Websites rechtlich analysiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die wenigsten alle Anforderungen erfüllen. Besonders im Anwendungsbereich des Mediengesetzes und bei Erfüllung vertraglicher Informationspflichten bestehen erhebliche Defizite. Besser schneiden hier übrigens die Partnerunternehmen des e-center ab, was Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Zankl, der Leiter des e-center, auf die konsequente Beratung und Betreuung zurückführt, die im Rahmen des e-center erfolgt. Als PDF im Anhang befindet sich eine Zusammenfassung, der in der Studie überprüften Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz und dem Mediengesetz. (Ende)
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