VORSCHAU

PRESSETERMINE
Credit Suisse Forum St. Peter
09.02.2012 00:00
SIX Swiss Exchange
09.02.2012 00:00
Messezentrum Salzburg, Halle 10, Messestand SIR (0834)
09.02.2012 00:00


IR Nachrichten
06.02.2012 17:40 Open Market TV AG
03.02.2012 14:15 Schlumberger AG
03.02.2012 14:05 S&T System Integration & Technology Distribution AG


WETTER
Graz: heiter
-3°
Innsbruck: wolkig
Linz: wolkig
-4°
Wien: heiter
-6°
© wetter.net

Stadtname / PLZ

AKTIENKURSE
 
HIGHTECH
Mi, 08.02.2012
Meldung drucken Artikel weiterleiten
pte20061129020 Computer/Telekommunikation, Politik/Recht
Unbedarften WLAN-Anwendern droht Gefängnis
Anschluss-Inhaber haften für illegale Nutzung durch Dritte
WLAN: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
WLAN: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Berlin (pte020/29.11.2006/11:45) - Inhaber von WLAN-Anschlüssen sind sich zumeist nicht den rechtlichen Konsequenzen bewusst, die eine illegale Nutzung ihres Internetzugangs durch Dritte mit sich zieht. So gab es in den vergangenen Monaten eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Anwender dafür verantwortlich gemacht wurden, wenn andere ihren WLAN-Zugang für illegale Dowloads nutzten. Die Anschluss-Inhaber sollten ihr Funknetz besser vor Eindringlingen und Missbrauch schützen, warnt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) http://www.bitkom.org heute, Mittwoch, in einer Aussendung. Gleichzeitig forderte er die Gesetzgebung auf, für mehr Klarheit in der Rechtssprechung zu sorgen.

"Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden - das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben", meint BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Er fordert, dass die Rechtsposition der WLAN-Inhaber in dem für 2007 in Deutschland geplanten Telemediengesetz klarer geregelt wird. Betroffen von der unklaren Rechtsauslegung sind laut Ansicht des BITKOM viele Anwender. So wird geschätzt, dass bereits jeder zweite der bundesweit 13,6 Mio. Breitband-Anschlüsse per WLAN betrieben wird.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, rät der Verband allen WLAN-Inhabern ihre drahtlose Datenübertragung zu verschlüsseln und den entsprechenden Code in regelmäßigen Abständen zu ändern. "Solange die Rechtslage unklar ist, sollten Inhaber eines Anschlusses jedenfalls dafür sorgen, dass ihre Verbindung sicher ist. Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen geht es ja auch darum, auf dem Computer befindliche Daten vor dem Zugang anderer zu schützen", meint Christian Spahr, Pressesprecher Telekommunikation und Recht des BITKOM, gegenüber pressetext.

(Ende)

Aussender: pressetext.deutschland
Ansprechpartner: Martin Stepanek
Tel.: +43-1-81140-308
E-Mail:
pressetext.deutschland
   
Wie fanden Sie diese Meldung?
Weitersagen
likes dislike Share Share |
FACEBOOK
MONSTER JOBCORNER

FOCUSTHEMA


SPECIALS


Werbung
middleAdvertising