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pte20061128019 Medien/Kommunikation, Computer/Telekommunikation
Vertrauen in E-Banking steigt
Banken raten zu einfachen Faustregeln
Berlin (pte019/28.11.2006/11:00) - E-Banking wird immer beliebter und vor allem auch sicherer. Aus einer aktuellen Umfrage des Bundesverbands Deutscher Banken http://www.bankenverband.de geht hervor, dass 80 Prozent der Nutzer E-Banking als sehr sicher bzw. sicher einschätzen. Lediglich ein Prozent beurteilte das Angebot als unsicher. Trotz der verschärften Sicherungseinrichtungen kommt es dennoch immer wieder zu Missbrauch. "Grundsätzlich ist E-Banking so sicher wie die Kunden damit umgehen", erklärt Kerstin Altendorf, Pressesprecherin des Bundesverbands Deutscher Banken, auf Anfrage von pressetext. Die Phishing-Angriffe seien zwar in letzter Zeit zurückgegangen, doch werden nun die kriminellen Übergriffe mit Hilfe von Trojaner-Viren immer häufiger. "Der Kunde sollte sich daher an einfache Faustregeln halten", erklärt Altendorf im pressetext-Interview. Regelmäßige Aktualisierung des Antivirenprogramms sowie der persönlichen Firewall sei für sicheres E-Banking unerlässlich. "Die Kunden können sich auch sicher sein, dass eine Bank niemals E-Mails ausschickt in denen der Kunde den Pin- und/oder den Tan-Code eingeben muss", erläutert Altendorf. Daher sei es am besten derartige E-Mails sofort zu löschen. Kommt es dennoch zu einem Schadensfall, sollte sich der Kunde sofort an seine Bank wenden. "Die meisten kriminellen Übergriffe im Internet kommen aus Osteuropa und Auslandstransaktionen dauern in der Regel drei bis vier Tage", führt Altendorf aus. Somit habe der Geschädigte gute Chancen, die Transaktion rückgängig zu machen - sofern er sich rasch an seine Bank wendet. Darüber hinaus sollte auch Anzeige erstattet werden, da es sich um einen eindeutigen kriminellen Übergriff handle. Wie Altendorf abschließend erklärte, habe die Kriminalität im Bereich E-Banking generell abgenommen. Grund dafür sei die gute Sensibilisierung der Kunden. Trotzdem sollten sich die Kunden weiter über Sicherheitsstandards informieren und diese auch anwenden. "Im Falle eines Schadensfalls muss der Kunde auch seine Sorgfaltspflicht nachweisen. Das heißt, er muss beweisen, dass er auch alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten hat", so Altendorf. (Ende)
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