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Mo, 13.02.2012
pte20060828032 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Freie Berufe wehren sich gegen PC-Rundfunkgebühren
"Keine Rundfunkgebühren für PC-Geräte in beruflicher Verwendung"
Berlin (pte032/28.08.2006/17:20) - Die Mitgliedsorganisationen und Landesverbände des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) http://www.freie-berufe.de/ wehren sich gegen die zusätzliche Erhebung von Rundfunkgebühren für Computer und Handys mit Internetzugang. Dies zeigten sie in einem offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder, indem sie die Politiker aufforderten, diese Regelung im Rundfunkstaatsvertrag nicht zuzulassen und eine Lösung zu erarbeiten, die Selbstständige und Freiberufler nicht benachteiligt. "Wir fordern, dass für die berufliche Verwendung eines PC-Gerätes keinerlei Gebühren anfallen. Unser Anliegen ist auch auf politischer Ebene in Diskussion. Demnach sind wir zuversichtlich, dass wir unsere Forderungen realisieren können", so Claudia Dittberner, Geschäftführerin der BFB, gegenüber pressetext. Dem aktuellen Kompromissvorschlag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zufolge sollen statt der Fernsehgebühren nur mehr die Radiogebühren für internetfähige Rechner erhoben werden (pressetext berichtetete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=060821011 ). Für die BFB ist dies immer noch keine Rechtfertigung, denn mit Bürocomputern würde auch kein Radio gehört. "Eine Gebührenpflicht für das Vorhalten einer Leistung aufzuerlegen, die weder nachgewiesen werden kann noch in Anspruch genommen wird, steht nicht im Einklang mit der Verfassung", bemerkt Ulrich Oesingmann, BFB-Präsident. Ab 1. Januar 2007 sollen für die sogenannten neuartigen Rundfunkempfänger GEZ-Gebühren anfallen (pressetext berichtete: http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=060706039 ). Demnach müssten auch Freiberufler und Selbstständige für ihre Bürocomputer Gebühren zahlen, da sie damit rein hypothetisch auch TV sehen oder Radio hören könnten. "Freiberufler und Selbstständige nutzen ihre PC-Geräte lediglich für Verwaltungsaufgaben und den Schriftverkehr. So könnten ohne PC etwa Rechtsanwälte und Notare kaum mehr auf die elektronischen Handelsregister zugreifen", erklärt der BFB-Präsident. (Ende)
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