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Sa, 11.02.2012
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pte20060623026 Medien/Kommunikation, Politik/Recht
Frankreich mildert "iTunes-Gesetz"
Schlupfloch bewahrt Apple vor Kopierschutzweitergabe
(Quelle: vnunet.fr)
(Quelle: vnunet.fr)

New York (pte026/23.06.2006/12:27) - In der Kontroverse um das neue Urheberrechtsgesetz in Frankreich schwächt die Regierung nun ihren Entwurf ab. Das Gesetz sollte Apple http://www.apple.com dazu zwingen, ihren iPod-Player und den iTunes-Music-Store kompatibel mit anderen Konkurrenten zu machen. Die französische Regierung vertritt den Standpunkt, dass digitale Musik unabhängig von ihrer Quelle auf jedem Player abspielbar sein muss. Die gegenwärtige Situation wird als wettbewerbs- und konsumentenfeindlich gesehen. Der erste Entwurf, der im März abgelehnt wurde (pressetext berichtete: ttp://www.pte.at/pte.mc?pte=060322024 ), sah vor, dass exklusive Kopierschutztechnologie für jeden Konkurrenten zugänglich gemacht werden muss, der kompatible Player oder Musik-Stores betreiben will. Die Endabstimmung über den Entwurf soll noch diesen Monat stattfinden.

Die am Donnerstag beschlossenen Änderungen gehen für Apple aber noch nicht weit genug, denn im neuen Gesetzesentwurf ist noch immer die Verpflichtung zur Weitergabe von technischen Daten enthalten, um Interoperabilität zu gewährleisten. Allerdings gibt es jetzt ein Schlupfloch, durch dass sich Apple der drohenden Konkurrenz entziehen könnte, wie die New York Times berichtet. Die geplante Regulierungsbehörde kann Firmen dazu zwingen, die Lizenzen ihrer File-Formate an Konkurrenten weiterzugeben. Allerdings bezieht sich das nur auf Beschränkungen, die "zusätzlich oder unabhängig von jenen sind, die ausdrücklich vom Rechteinhaber entschieden wurden." Das bedeutet, Firmen können vermeiden, ihre Formate mit Konkurrenten zu teilen, wenn sie die ausdrückliche Erlaubnis der Künstler haben, deren Musik sie verkaufen.

Angesichts der Marktdominanz von Apple gehen Konsumentenschützer davon aus, dass sich Musiker der Macht von iTunes beugen werden. In den USA laufen 80 Prozent der legalen Downloads über den iTunes-Music-Store, für Europa gibt das Unternehmen keine Zahlen bekannt. Die Abschwächung des Gesetzesentwurfs scheint eine Reaktion auf die Andeutungen von Apple zu sein, sich mit iTunes eher ganz aus Frankreich zurück zu ziehen, als sich dem Gesetz zu unterwerfen. Damit wäre es hundert tausenden iPod-Besitzern unmöglich, Musik im iTunes-Store zu kaufen. Apple Deutschland wollte zu den Entwicklungen in Frankreich auf Anfrage von pressetext keinen Kommentar abgeben.

(Ende)

Aussender: pressetext.austria
Ansprechpartner: Kristina Sam
Tel.: +43-1-81140-319
E-Mail:
pressetext.austria
   
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