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So, 12.02.2012
pte20060529036 Medien/Kommunikation, Handel/Dienstleistungen
"Blue Ads" wirken bei Konsumenten
Neue Werbeformen bleiben besser im Gedächtnis
Unterföhring (pte036/29.05.2006/17:00) - Im deutschen Privatfernsehen trifft man immer häufiger auf so genannte "Blue Ads", also Sonderwerbeformen wie geteilte Bildschirme, Sponsoring von TV-Sendungen und Dauerwerbesendungen. Im ersten Quartal 2006 erreichten diese, auf Englisch "special ads" genannten, Spots bereits einen Anteil von 7,1 Prozent an der Gesamtwerbung. Im Vorjahr waren es erst 5,9 Prozent gewesen. Im europäischen Ausland liegt der Anteil am Umsatz, mit beispielsweise 15 % in Spanien, schon deutlich höher. In Deutschland sorgten die neuen Formate in 2005 für einen Umsatz von 420 Millionen Euro brutto, wie eine Studie des ProSiebenSat.1-Werbevermarkters SevenOne Media http://www.sevenonemedia.de feststellte. Sonderwerbeformen heben Marken von der Masse ab und fallen dem Zuschauer auf. Zudem können sich Marken durch Sponsoring profilieren und ihr Image aufbauen. Der Trend scheint also eindeutig in Richtung dieser neuen Formate zu gehen, klassische Werbespots würden dadurch jedoch nicht verdrängt: "Der 30-Sekünder kann alles - die Sonderwerbform kann das, was sie kann, besser als der 30-Sekünder. Deswegen ist und bleibt der klassische Spot die Königsform der kommerziellen Kommunikation", erklärt Andrea Malgara, Geschäftsführer des Marketing bei SevenOne Media gegenüber pressetext. Die neuen Formate bieten also nur eine Ergänzung zur herkömmlichen Strategie. "Sonderwerbeformen können immer nur der ,Turbo' für eine Kampagne sein, der ohne Motor - sprich Klassik - nicht funktioniert." Schon 1992 begann man damit, die Namen von Sponsoren als Standbild einzublenden. Heutzutage sind diese Einblendungen oft animiert. Einen großen Entwicklungsschub erlebte die Werbewirtschaft mit der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags im Jahr 2000, die Splitscreens, also geteilte Bildschirme, und Einzelspotplatzierungen erstmals erlaubte. Gewisse Einschränkungen gibt es aber immer noch, so sind beispielsweise Splitscreens bei Kindersendungen und Gottesdiensten verboten. Auch Sponsoring von Nachrichtensendungen ist verboten und Dauerwerbesendungen müssen gekennzeichnet werden. (Ende)
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